Betreff
Straßenbericht 2017 und Hochbauprogramm 2017 mit Energiebericht
Vorlage
0035/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Dem Straßenbericht 2017 und dem Hochbauprogramm 2017 mit Energiebericht wird zugestimmt.

 

Der Kreis Borken stellt für den Neubau von Kreisstraßen Eigenmittel bereit, soweit er durch Mittel für Grundsanierungen aus der GVFG/Entflechtungsgesetzförderung Haushalts-entlastungen erfährt. Voraussetzung für den Einsatz von Eigenmitteln ist, dass die Ortskommune sich mit mindestens 50 % an den maßgeblichen Kosten für Grunderwerb, Planung und Bau beteiligt. Eigene Planungsleistungen und die Bauleitung durch den Kreis Borken sind hiervon ausgenommen.

 

Werden seitens der Kommunen mehr Neubaumaßnahmen zur Mitfinanzierung angemeldet als Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt die Kreisbeteiligung in der Reihenfolge der Baureife der beantragten Neubaumaßnahmen.

 

Eine Förderung von Neubaumaßnahmen durch Kreismittel findet nicht statt, wenn und soweit im Bedarfszeitraum Fördermittel Dritter gezahlt werden können.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 1 lit. t) Kreisordnung

 

Sachdarstellung:

Die Sachdarstellung ergibt sich aus dem Straßenbericht 2017 und dem Hochbauprogramm 2017 mit Energiebericht. Diese wurden bereits bei der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 22.11.2016 sowie bei der Haushaltseinbringung 2017 im Kreisausschuss (01.12.2016) und Kreistag (08.12.2016) vorgelegt.

 

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Dem Straßenbericht und dem Hochbauprogramm wird nicht zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2017 und die Folgejahre sind maßnahmenbezogen in den Berichten dargestellt.