Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Borken schlägt vor, Herrn Andreas Helmer, Crosewick 38, 48691 Vreden, zum
Landschaftswart für den Dienstbezirk Vreden III zu bestellen.
Rechtsgrundlage:
§69 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV NRW. Seite 933) in der zur Zeit geltenden Fassung
Sachdarstellung:
Derzeit ist der Dienstbezirk der Landschaftswacht Vreden III nicht besetzt. Der ehemalige Landschaftswart für diesen Dienstbezirk, Herr Bernhard Walfort, ist verstorben.
Mit Schreiben vom 09.12.2016 hat die Stadt Vreden vorgeschlagen, Herrn Andreas Helmer, Crosewick 38, 48691 Vreden, als Landschaftswart für den Dienstbezirk Vreden III zu benennen. Herr Helmer ist am 30.01.1964 geboren, beruflich als Landwirt tätig und Vorsitzender des Wasser- und Bodenverbandes „Unteres Berkelgebiet“. Der Rat der Stadt Vreden hat diesem Vorschlag zugestimmt.
Herr Helmer hat seine Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes signalisiert.
Nach § 69 LNatSchG NW sollen die Beauftragten für den Außendienst (Landschaftswarte) auf Vorschlag des Beirates von der Unteren Landschaftsbehörde bestellt werden. In der Praxis hat es sich bewährt, dass die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung dem Beirat einen fachlich qualifizierten und interessierten Bürger vorschlägt. Dieser Verfahrensweise hat der Beirat mehrfach in der Vergangenheit zugestimmt.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?