Betreff
Nachbesetzung im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
Vorlage
0039/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag wählt als Nachfolger für Herrn Rüdiger Bartels als Mitglied in den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde:

Herrn Martin Hoffschlag, Dömern 7, 48691 Vreden.


Rechtsgrundlage:

§ 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz –LNatSchG NW)

Sachdarstellung:

Nach § 70 Abs. 1 LNatSchG NW ist zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken ein Beirat zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

1.      den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten;

2.      der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und

3.      bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde zu hören.

Herr Rüdiger Bartels ist am 28. Oktober 2016 verstorben. Er war Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.

Um den Beirat zu vervollständigen, ist die Wahl eines neuen Mitgliedes der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt durch den Kreistag erforderlich. Für die Wahl ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes NRW mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Von der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. wurden als Mitglied im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagen:

Herr Martin Hoffschlag, 48691 Vreden, Dömern 7 und

Herr Franz-Josef Rottmann, 48599 Gronau, Am Berge 59.

Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt würde die Wahl von Herrn Martin Hoffschlag begrüßen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine