Für Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages von besonderer politischer Bedeutung wird eine Beschlusskontrolle via „Session“ erprobt.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 S. 1 KrO NRW
Sachdarstellung:
Auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen Bündnis 90/DIE
GRÜNEN und UWG/Stadtpartei (Anlage) hat die Interfraktionelle Arbeitsgruppe
Verwaltungsentwicklung am 26.01.2017 Einzelheiten zur Einführung einer
Beschlusskontrolle erörtert.
Demnach bestand Einvernehmen, für Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages von besonderer
politischer Bedeutung eine Beschlusskontrolle via „Session“ zu erproben.
Beschlüsse mit eher formalem Charakter (insbesondere Satzungsbeschlüsse,
Gremienbesetzungen, u. ä.) sollen ausgenommen werden. Über eine Aufnahme von
Beschlüssen in die Kontrollübersicht würde jeweils nach den Sitzungen
verwaltungsseitig entschieden. Für die aktuelle Wahlperiode soll zudem
überprüft werden, ob entsprechende, nicht erledigte Beschlüsse existieren.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Die Erprobung einer Beschlusskontrolle für Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages wird abgelehnt.