Betreff
Einführung einer Beschlusskontrolle
Vorlage
0050/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Für Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages von besonderer politischer Bedeutung wird eine Beschlusskontrolle via „Session“ erprobt.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 S. 1 KrO NRW

Sachdarstellung:

Auf Grundlage eines gemeinsamen Antrags der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und UWG/Stadtpartei (Anlage) hat die Interfraktionelle Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung am 26.01.2017 Einzelheiten zur Einführung einer Beschlusskontrolle erörtert.

Demnach bestand Einvernehmen, für Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages von besonderer politischer Bedeutung eine Beschlusskontrolle via „Session“ zu erproben. Beschlüsse mit eher formalem Charakter (insbesondere Satzungsbeschlüsse, Gremienbesetzungen, u. ä.) sollen ausgenommen werden. Über eine Aufnahme von Beschlüssen in die Kontrollübersicht würde jeweils nach den Sitzungen verwaltungsseitig entschieden. Für die aktuelle Wahlperiode soll zudem überprüft werden, ob entsprechende, nicht erledigte Beschlüsse existieren.  

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Die Erprobung einer Beschlusskontrolle für Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages wird abgelehnt.