Der Aktienbestand des Kreises Borken an der RWE AG wird den Gesellschaftern der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH (VKA) nach deren gesellschaftsvertraglichen Vorgaben unverzüglich zum Kauf angeboten.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 1 lit. k) Kreisordnung NRW
§ 3 der Richtlinien für Kapitalanlagen des Kreises Borken
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken ist aktuell mit 318.714 Aktien an der RWE AG beteiligt.
Der Kreistag hat am 08.12.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Um die Handlungsfähigkeit des Kreises Borken über den RWE-Aktienbestand
zu erhöhen, erteilt der Kreistag dem Landrat die Vollmacht, den Aktienbestand
des Kreises Borken an der RWE AG den Gesellschaftern der Vereinigung der
kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH (VKA) nach deren
gesellschaftsvertraglichen Vorgaben zum Kauf anzubieten. Den Zeitpunkt legt der
Kreisausschuss fest, sobald der Aktienkurs den Wert von 13 EUR erstmals wieder
überschritten hat.
Der RWE-Aktienkurs hat im Laufe des 10.02.2017 erstmals den Aktienkurs von 13,00 EUR überschritten. Auch in der Folge lag der RWE-Aktienkurs zeitweise über 13,00 EUR/Aktie. Am 14.02.2017 schloss die Börse Düsseldorf mit einem Aktienkurs von 13,13 EUR/Aktie. Per Mail hat die Kreisverwaltung die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher am 14.02.2017 hierüber und über die beabsichtigte Beratung über den Angebotszeitpunkt im Kreisausschuss am 02.03.2017 informiert.
Gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages der VKA sind Gesellschafter, die ihre RWE-Aktien veräußern wollen, einmalig verpflichtet, diese zunächst im Kreis der Gesellschafter zum Tageskurs (Angebotstag) anzubieten. Die Anbietefrist beträgt zwei Monate. Hat sich in diesem Zeitraum kein Käufer im Gesellschafterkreis gefunden, kann der Anbietende seine Aktien anschließend jederzeit frei am Markt veräußern.
Zuletzt sind Angebote innerhalb der VKA von keinem Gesellschafter angenommen worden. Würde entgegen aller Erwartungen doch ein VKA-Gesellschafter das zum Tageskurs angebotene Aktienpaket des Kreises Borken erwerben, wäre der Aktienbestand zum Angebotswert ohne späteren börslichen Handel veräußert. Sofern ein Angebotspreis unterhalb des Buchwerts von 15,00 EUR/Aktie unterbreitet und angenommen würde, würde die Differenz zwischen Tageskurs- und Buchwert das Eigenkapital des Kreises entsprechend vermindern. Ein Verkauf der Aktien wirkt sich nicht auf das Jahresergebnis 2017 aus.
Sofern erwartungsgemäß kein Kaufangebot von Seiten der VKA-Gesellschafter abgegeben wird, soll sich der Kreistag nach Ablauf der vorgegebenen Frist von zwei Monaten in der darauffolgenden Sitzung erneut mit dem weiteren Umgang mit den RWE-Aktien befassen und dabei festlegen, bei welcher Aktienkursober- und -untergrenze sich der Kreisausschuss mit der Veräußerung und den damit verbundenen Modalitäten (z.B. Aktienkursvorgaben, Verkaufszeitpunkte, Tranchen) wieder befasst.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Der Kreisausschuss legt einen anderen Angebotszeitpunkt
fest.
Finanzielle Auswirkungen:
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