Betreff
Aktuelle Flüchtlingssituation
Vorlage
0055/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

Sachdarstellung:

1.            Aktuelle Zahlen

a.            Zuweisung / Statistik

Zum 31.12.2016 haben sich im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises (ohne die Stadt Bocholt) 12.701 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Dies sind im Saldo 4.351 Personen mehr als zum Stichtag 31.12.2013.

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

2016

2013

Türkei

2.315

2.396

Westbalkan

2.227

1.972

Afrika

1.108

350

Asien

5.664

2.251

  davon Syrien

2.324

475

  davon Irak

815

223

  davon Afghanistan

547

76

Im Zeitraum 2014 bis 2016 wurden 1.163 Personen zurückgeführt (337 Abschiebungen und 826 freiwillige Ausreisen – in 2016 alleine 558 Personen).

Zum Stichtag 31.12.2016 waren im Kreis Borken 3.596 Asylverfahren anhängig bzw. nicht rechtskräftig beschieden (01.10.2016: 4.321 Verfahren). Auf den Ausländeramtsbezirk Bocholt entfallen hiervon 290 offene Verfahren (01.10.2016: 558 Verfahren).

Seit Anfang 2017 liegt der Fokus des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf der Entscheidung der Asylanträge der bereits kommunal zugewiesenen Flüchtlinge. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Anzahl der offenen Verfahren in den kommenden Monaten abnimmt. Es ist allerdings auch damit zu rechnen, dass sich die hohe Klagequote bei Ablehnungen weiterhin fortsetzt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ist die Ausländerbehörde zuständig.

Die Zuweisungen neuer Flüchtlinge auf die Kommunen sind zum Jahresende 2016 deutlich zurückgegangen. Über den neuen Verteilschlüssel des Landes ist insbesondere in diejenigen Kommunen, die ihre Notunterkünfte abgebaut haben, mit weiteren Zuweisungen zu rechnen, damit die Kommunen ihre Aufnahmeverpflichtung erfüllen.

b.            Notunterkünfte: Anzahl, Abbau, Belegung

Die Notunterkünfte im Kreis Borken sind derzeit zu rund 60 Prozent belegt. Die Notunterkunft in Ahaus ist derzeit im Rückbau und wird zum 31.3.2017 den Betrieb einstellen. Zwischen der Stadt Bocholt und der Bezirksregierung Münster finden derzeit Gespräche zur Weiterführung der Einrichtungen ab. Es zeichnet sich ab, dass Bocholt als Standort für eine Notunterkunft / ZUE erhalten bleibt.

Statusmeldung Notunterkünfte

Soll

Ist

Ahaus

300

0

Bocholt I

200

199

Bocholt II

180

91

Bocholt III

150

72

gesamt

830

482

c.            Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zum Stichtag 15.02.2017 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 77 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) betreut. Es handelt sich in den letzten Monaten schwerpunktmäßig um junge Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten. Die erforderlichen Unterbringungen in geeigneten Wohngruppen sind wenig planbar, freie Plätze in Heimeinrichtungen sind kaum noch vorhanden. Es haben inzwischen Gespräche mit Trägern zu der Neueinrichtung von stationären Plätzen, aber auch Verselbständigungsangeboten für junge Volljährige stattgefunden. Aktuell ist die Einrichtung zweier weiterer Wohngruppen vorgesehen.

6 junge Flüchtlinge sind in Pflegefamilien untergebracht worden. Eine weitere Informationsveranstaltung für Interessierte hat stattgefunden, um potenzielle Gasteltern anzusprechen, die sich für die Aufnahme von umA qualifizieren möchten.

In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Minderjährigen aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden.

In zwei aktuellen Fällen bestand der Verdacht, dass Minderjährige sich unter abweichender Namensangabe bereits durch mehrere Jugendämter haben in Obhut nehmen lassen. Durch einen Fotoabgleich wurde dieser Verdacht durch ein Jugendamt bestätigt. Die Jugendlichen haben sich nach der erkennungsdienstlichen Behandlung der Inobhutnahme entzogen.

Altersverteilung:                                            Verteilung der Herkunftsländer / Nationalitäten:

Nationalität

Anzahl

Veränderung

Dez. 2016

Afghanistan

32

Albanien

1

Algerien

1

Angola

1

Eritrea

8

Ghana

1

Guinea

15

Gambia

1

Irak

2

Marokko

2

Syrien, Arabische Republik

10

Tadschikistan

3

gesamt

77

+3

Alter

Anzahl

Veränderung

Dez. 2016

14

0

15

6

16

20

17

37

18

14

gesamt

77

+3

Der kommunalscharf berechnete Verteilstand wurde durch die Landesverteilstelle NRW seit dem 01.05.2016 weiterhin nicht fortgeschrieben. Die Aufnahmeverpflichtung ergibt sich daher derzeit nur aus dem mitgeteilten Aufnahmeschlüssel von aktuell 1:1.343 umA / Einwohner und ist seit Dezember geringfügig gesunken.

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 15.02.2017 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute umA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

77

125

Stadtjugendamt Ahaus

14

29

Stadtjugendamt Bocholt

37

54

Stadtjugendamt Borken

21

32

Stadtjugendamt Gronau

32

36

gesamt

181

273

Für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern hat alleine das Kreisjugendamt Borken von November 2015 bis Dezember 2016 rd. 3,2 Mio. Euro verausgabt (ohne eigenes Personal). Monatlich belaufen sich die Aufwendungen aktuell auf rd. 400 T-EUR. Grundsätzlich besteht ein Kostenerstattungsanspruch zu 100% gegen das Land NRW. Nach entsprechender Rückmeldung der kommunalen Spitzenverbände, dass diese hohen Rückstände bei einigen Kommunen auch zu Liquiditätsengpässen führen, hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW mit Schreiben vom 15.11.2016 angekündigt, in 2017 Abschläge in Höhe von 70% auf die durch die Jugendämter vorfinanzierten Beträge leisten zu wollen. In den vergangenen Tagen sind aufgrund der vorgenommenen Abrechnung erste Beträge eingegangen. Bis März 2017 sollen die Abschlagszahlungen vollständig ausgezahlt sein. Die Abrechnungsstelle beim LWL hat die Erwartung geäußert, die hohen Bearbeitungsrückstände bis Sommer 2017 abgebaut zu haben.

d.            Rückführung:  Abschiebung/freiwillige Ausreise

Für den Bereich der Ausländerbehörde Kreis Borken sind für 2015 und bisher für 2016 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:

2015

2016

Abschiebungen

163

115

freiwillige Ausreise

220

443

Rückführungen in Summe

383

558

e.            Beschulung

Im Kreis Borken wurden zum Zeitpunkt der letzten Abfrage durch das Schulamt für den Kreis Borken (15.11.2016) 1.491 Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse in den Grund- und weiterführenden Schulen beschult. Die Daten beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Die Kinder und Jugendlichen sind während dieser Zeit keinem Bildungsgang der Schule zugeordnet.

Aktuelle Herausforderung ist Organisation des Übergangs der Schülerinnen und Schüler aus der Erstförderung in schulformspezifische Bildungsgänge. Die Regionale Integrationskonferenz am 25.11. im Kreishaus Borken diente als erster Termin, um über das Übergangsmanagement für den Wechsel aus der Erstförderung in die Weiterförderung in den Regelklassen zu informieren und das weitere Verfahren der regionalen Umsetzung zu verabreden. Zur besseren Planung der weiteren Abstimmungen wurde durch die Integrationsfachberatung im Schulamt für den Kreis Borken und der Bezirksregierung Münster Abfragen bei allen Schulen im Kreis Borken durchgeführt, um belastbare Daten hinsichtlich der Beendigung bzw. Fortsetzung der Erstförderung im Schuljahr 2017/2018 zu erhalten. Die Ergebnisse werden aktuell ausgewertet und für Beratungen mit den Schulen und Schulträgern zum Übergangsmanagement verwendet.

Der Kreis Borken hat sich im letzten Jahr zur Verbesserung der Integration neu zugewanderter Jugendlicher an seinen Berufskollegs erfolgreich am Landesprogramm „Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ des Landes NRW beworben.

Die Fachkräfte an den Standorten der Berufskollegs in Bocholt und Borken haben die Arbeit aufgenommen, am Standort Ahaus wird die Fachkraft am 01.03.2017 beginnen. Aufgabe der Fachkräfte ist es unter anderem auch, den dargestellten Übergangsprozess zwischen den Schulen der Sekundarstufe I und den Berufskollegs zu begleiten und notwendige Abstimmungen zu koordinieren.  Hierbei werden Sie durch das Kommunale Integrationszentrum und die Integrationsfachberatung begleitet.

Ab dem 01.02.2017 gibt es als weitere Option für neu zugewanderte Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren, das einjährige Bildungsangebot „Fit für mehr“ (FFM) an den Berufskollegs. Es ist den bisherigen Bildungsangeboten der Berufskollegs vorgelagert. Besonderheit hierbei ist, dass auch nicht mehr schulpflichtige jugendliche Zuwanderinnen und Zuwanderer im Alter von 18 bis 25 Jahren in eine FFM Klasse aufgenommen werden können. Für die Zuweisung in das Bildungsangebot gibt es als Vorgabe durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung feste Termine (01.02., 01.05., 01.08., 01.11.). Im Kreis Borken werden voraussichtlich zum 01. Mai 2017 erste FFM-Angebote an den Berufskollegs des Kreises Borken eingerichtet. Aktuell erfolgt hier die Abstimmung zwischen der oberen Schulaufsicht, den Schulleitungen, dem Schulträger und dem Kommunalen Integrationszentrum über das konkrete Verfahren der Zuweisung der Schülerinnen und Schüler.

2.            Aktuelle Zahlen zur Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten

Nach der letzten Berichterstattung wurden die Weiterbewilligungen der Plätze in Brückenprojekte für 2017 vorgenommen. Die Zahl der bereitgestellten Plätze ist von den max. 210 bewilligten auf derzeit 140 zurückgegangen, entspricht allerdings den örtlich gemeldeten Bedarfen. Betreuungsbedarfe ergeben sich teilweise kurzfristig, wenn z.B. die Eltern an einem Sprachkurs teilnehmen und hierfür die Betreuung der Kinder sicherzustellen ist.

Der für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH eigens umgebaute Bus ist mittlerweile in Betrieb und deckt insbesondere dort Bedarfe ab, wo (noch) keine stationären Angebote vorgehalten werden, dieser nur kurzzeitig benötigt werden, oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird.

Schon bislang wurde darauf hingewiesen, dass Kinder aus Flüchtlingsfamilien im normalen Regelverfahren in die Kitas aufgenommen werden. Ein Merkmal „Flüchtling“ wurde in diesem Zusammenhang bislang nicht erhoben und ist auch nicht vorgesehen. Ebenso wurde bereits im Dezember dargelegt, dass kein grundsätzlicher Puffer mehr besteht, um unterjährige Aufnahmen, z.B. durch fluchtbedingte oder andere Zuzüge von Familien, zu ermöglichen. Entsprechend wurden bereits im Herbst weitere Planungen für Platzausweitungen aufgenommen. Das Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2017/2018 zeigte, dass zum einen die Inanspruchnahme der Tagesbetreuung generell zugenommen hat, und außerdem an vielen Orten der Bedarf durch Zuzug von Familien zunahm. Abstimmungen mit den Kommunen ergaben, dass sich untern diesen Zuzügen auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien befinden. Entsprechen fließen diese Anmeldungen in den Gesamtbedarf ein. Zur planerischen Auswertung wurde das Merkmal „Flüchtling“ erstmals im aktuellen Anmeldeverfahren manuell in die Meldebögen aufgenommen, bislang jedoch auch zeitlichen Gründen noch nicht systematisch ausgewertet.


Arbeitsmarktzugang (Asyl ¢ SGB II)

a.      Entwicklung Integration Point-Ansatz

  Erstprofiling

Ausgangspunkt der o.g. Bemühungen war im ersten Halbjahr 2016 das sog. Erstprofiling für Personen mit voraussichtlicher Bleibeperspektive, welches den beteiligten Akteuren ermöglichte, die Vielzahl der Menschen grob einschätzen zu können und eine erste Betreuung im Hinblick auf Arbeitsmarktperspektiven zu initiieren. Für rd. 1.400 Personen wurde dieses Erstprofiling erstellt.

Inzwischen konnten sich die Systeme mehr und mehr auf die neue Zielgruppe einstellen, so dass das Erstprofiling in dieser Form nicht mehr genutzt wird, hinzukommt, dass die Zuweisung neuer Personen in die Kommunen nach § 50 AsylbLG derzeit überschaubar bleibt.

  Betreuung durch die Agentur für Arbeit

Aufgrund der Ergebnisse des Erstprofilings wurden Personen mit gewissen Arbeitsmarktpotentialen ausgewählt und der Agentur für Arbeit für eine weitergehende Betreuung in Richtung Arbeitsmarkt benannt.

-          Die Agentur betreut aktuell (Stand 06.01.2017) rund 676 Flüchtlinge im Rahmen des Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung ist es, individuell Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in entsprechende Maßnahmen zu vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu akquirieren, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.

-     In 2016 konnten 85 Flüchtlinge in eine Beschäftigung integriert werden, davon wurden rd. 50% der Arbeitsaufnahmen mit einem Eingliederungszuschuss gefördert, fünf junge Flüchtlinge konnten in Ausbildung integriert werden, 10 Jugendliche haben eine Einstiegsqualifizierung begonnen.

-     545 Flüchtlinge aus dem Kreis Borken haben Maßnahmeangebote in Anspruch genommen - 256 Flüchtlinge haben Maßnahmen bei Arbeitgebern absolviert bzw. sind derzeit noch Teilnehmer in Praktika bei Arbeitgebern; 289 Flüchtlinge sind/waren Teilnehmer an den spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge, 2 Förderungen beruflicher Weiterbildung konnten realisiert werden; zudem ein Eintritt in eine Aktivierungsgutscheinmaßnahme.

  Abstimmung mit AA/JC über Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge

Agentur und Jobcenter haben im Jahr 2016 um eine gemeinsame Maßnahmeplanung und –Abstimmung vorgenommen, so dass für die Flüchtlinge – unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit – ein einheitliches Maßnahmeportfolio zur Verfügung stand. Aufgrund der zuletzt ansteigenden Übergänge aus dem Rechtskreis AsylbLG ins SGB II wird das Jobcenter des Kreises Borken ab Mitte 2017 ein eigenes strukturiertes Maßnahmeangebot umsetzen.


b.     Entwicklung in den Rechtskreisen AsylbLG und SGB II

Der Wechsel von Flüchtlingen vom AsylbLG ins SGB II im Kreis Borken verlief im Jahresverlauf 2016 zunächst verhalten, seit Oktober 2016 aber mit zunehmender Dynamik.

Aktuell (Stand 01/2017) erhalten insgesamt 3.046 Personen Leistungen nach dem AsylbLG (-347 zum Vormonat); von diesen befinden sich noch 2.078 Personen im laufenden Asylverfahren (-436 zum Vormonat).

Die Entwicklung der Leistungsberechtigten nach AsylbLG lässt sich wie folgt darstellen:

  nach Personenkreisen:

  Personen im laufenden Verfahren nach Herkunftsländern:

  Leistungsberechtigte insgesamt nach Alter:

Herkunftsland

Anzahl

Somalia

20

Eritrea

46

Iran

113

Syrien

312

Afghanistan

326

Irak

377

Diverse

884

Alter

Anzahl

0-6

461

07-14

369

15-17

111

18-24

605

25-34

852

35-64

624

35-69

24


Im Rechtskreis SGB II erhalten aktuell (Stand 02/2017) 2.744 Personen „im Kontext von Fluchtmigration“ Leistungen nach dem SGB II (+ 119 zum Vormonat). Seit Januar 2016 hat es somit einen Anstieg um rd. 2.300 Personen gegeben[1].

Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:

-        Syrien und Irak sind die im Rechtskreis SGB II im Kreis Borken hauptsächlich vertretenen Herkunftsstaaten, gefolgt von Eritrea und Afghanistan.

-        Insgesamt gibt es Leistungsberechtigte aus 40 unterschiedlichen Herkunftsstaaten, die aktuell die Definition „Personen mit Fluchtmigration“ erfüllen.

  Betreuung durch die örtlichen Jobcenter im Kreis Borken

Folgende Aktivitäten sind bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Personen zu benennen (Stand 12/2016):

-          228 Personen konnten in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden - darunter 133 in sv-pflichtige Beschäftigung und 95 in geringfügige Beschäftigung.

-          15 Jugendliche haben eine Ausbildung und 5 Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung begonnen.

-          420 Personen nehmen aktuell an Sprachangeboten teil und

-          309 Personen besuchen die verschiedensten Maßnahmen der Aktivierung, Beratung, Qualifizierung usw.

Entscheidungsalternative(n):

Ja / Nein

Wenn ja, welche ?



[1] Die statistische Berichterstattung der BA über geflüchtete Menschen umfasst seit Juni 2016 folgende Drittstaatenangehörige als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“:

mit Aufenthaltsgestattung, mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit Duldung.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja / Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja / Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?