Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
a.
Zuweisung / Statistik
Zum 31.12.2016 haben sich im
Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises (ohne die Stadt Bocholt)
12.701 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Dies sind im Saldo 4.351 Personen mehr
als zum Stichtag 31.12.2013.
Haupt-Herkunftsländer der
Nicht-EU-Ausländer sind:
|
2016 |
2013 |
Türkei |
2.315 |
2.396 |
Westbalkan |
2.227 |
1.972 |
Afrika |
1.108 |
350 |
Asien |
5.664 |
2.251 |
davon Syrien |
2.324 |
475 |
davon Irak |
815 |
223 |
davon Afghanistan |
547 |
76 |
Im Zeitraum 2014 bis 2016 wurden
1.163 Personen zurückgeführt (337 Abschiebungen und 826 freiwillige Ausreisen –
in 2016 alleine 558 Personen).
Zum Stichtag 31.12.2016 waren im
Kreis Borken 3.596 Asylverfahren anhängig bzw. nicht rechtskräftig beschieden
(01.10.2016: 4.321 Verfahren). Auf den Ausländeramtsbezirk Bocholt entfallen
hiervon 290 offene Verfahren (01.10.2016: 558 Verfahren).
Seit Anfang 2017 liegt der Fokus des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf der Entscheidung der Asylanträge
der bereits kommunal zugewiesenen Flüchtlinge. Es ist daher damit zu rechnen,
dass die Anzahl der offenen Verfahren in den kommenden Monaten abnimmt. Es ist
allerdings auch damit zu rechnen, dass sich die hohe Klagequote bei Ablehnungen
weiterhin fortsetzt. Nach Abschluss des
Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die
Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten
ist die Ausländerbehörde zuständig.
Die Zuweisungen neuer
Flüchtlinge auf die Kommunen sind zum Jahresende 2016 deutlich zurückgegangen.
Über den neuen Verteilschlüssel des Landes ist insbesondere in diejenigen
Kommunen, die ihre Notunterkünfte abgebaut haben, mit weiteren Zuweisungen zu
rechnen, damit die Kommunen ihre Aufnahmeverpflichtung erfüllen.
b.
Notunterkünfte:
Anzahl, Abbau, Belegung
Die Notunterkünfte im Kreis Borken sind
derzeit zu rund 60 Prozent belegt. Die Notunterkunft in Ahaus ist derzeit im
Rückbau und wird zum 31.3.2017 den Betrieb einstellen. Zwischen der Stadt
Bocholt und der Bezirksregierung Münster finden derzeit Gespräche zur Weiterführung
der Einrichtungen ab. Es zeichnet sich ab, dass Bocholt als Standort für eine
Notunterkunft / ZUE erhalten bleibt.
Statusmeldung Notunterkünfte |
Soll |
Ist |
Ahaus |
300 |
0 |
Bocholt I |
200 |
199 |
Bocholt II |
180 |
91 |
Bocholt III |
150 |
72 |
gesamt |
830 |
482 |
c.
Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag 15.02.2017 wurden durch das
Kreisjugendamt Borken 77 unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) betreut. Es
handelt sich in den letzten Monaten schwerpunktmäßig um junge Flüchtlinge aus
afrikanischen Staaten. Die erforderlichen Unterbringungen in geeigneten
Wohngruppen sind wenig planbar, freie Plätze in Heimeinrichtungen sind kaum
noch vorhanden. Es haben inzwischen Gespräche mit Trägern zu der Neueinrichtung
von stationären Plätzen, aber auch Verselbständigungsangeboten für junge
Volljährige stattgefunden. Aktuell ist die Einrichtung zweier weiterer
Wohngruppen vorgesehen.
6 junge Flüchtlinge sind in Pflegefamilien
untergebracht worden. Eine weitere Informationsveranstaltung für Interessierte
hat stattgefunden, um potenzielle Gasteltern anzusprechen, die sich für die
Aufnahme von umA qualifizieren möchten.
In der Gesamtzahl sind auch die
seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Minderjährigen
aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden.
In zwei aktuellen Fällen bestand
der Verdacht, dass Minderjährige sich unter abweichender Namensangabe bereits
durch mehrere Jugendämter haben in Obhut nehmen lassen. Durch einen
Fotoabgleich wurde dieser Verdacht durch ein Jugendamt bestätigt. Die
Jugendlichen haben sich nach der erkennungsdienstlichen Behandlung der
Inobhutnahme entzogen.
Altersverteilung: Verteilung
der Herkunftsländer / Nationalitäten:
Nationalität |
Anzahl |
Veränderung Dez.
2016 |
Afghanistan |
32 |
|
Albanien |
1 |
|
Algerien |
1 |
|
Angola |
1 |
|
Eritrea |
8 |
|
Ghana |
1 |
|
Guinea |
15 |
|
Gambia |
1 |
|
Irak |
2 |
|
Marokko |
2 |
|
Syrien, Arabische Republik |
10 |
|
Tadschikistan |
3 |
|
gesamt |
77 |
+3 |
Alter |
Anzahl |
Veränderung Dez. 2016 |
14 |
0 |
|
15 |
6 |
|
16 |
20 |
|
17 |
37 |
|
18 |
14 |
|
gesamt |
77 |
+3 |
Der kommunalscharf berechnete Verteilstand wurde
durch die Landesverteilstelle NRW seit dem 01.05.2016 weiterhin nicht
fortgeschrieben. Die Aufnahmeverpflichtung ergibt sich daher derzeit nur aus
dem mitgeteilten Aufnahmeschlüssel von aktuell 1:1.343
umA / Einwohner und ist seit Dezember geringfügig gesunken.
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden
zum Stichtag 15.02.2017 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute umA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
77 |
125 |
Stadtjugendamt Ahaus |
14 |
29 |
Stadtjugendamt Bocholt |
37 |
54 |
Stadtjugendamt Borken |
21 |
32 |
Stadtjugendamt Gronau |
32 |
36 |
gesamt |
181 |
273 |
Für die Betreuung und
Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern hat alleine das
Kreisjugendamt Borken von November 2015 bis Dezember 2016 rd. 3,2 Mio. Euro
verausgabt (ohne eigenes Personal). Monatlich belaufen sich die Aufwendungen
aktuell auf rd. 400 T-EUR. Grundsätzlich besteht ein Kostenerstattungsanspruch zu
100% gegen das Land NRW. Nach entsprechender Rückmeldung der kommunalen
Spitzenverbände, dass diese hohen Rückstände bei einigen Kommunen auch zu
Liquiditätsengpässen führen, hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport des Landes NRW mit Schreiben vom 15.11.2016 angekündigt, in
2017 Abschläge in Höhe von 70% auf die durch die Jugendämter vorfinanzierten
Beträge leisten zu wollen. In den vergangenen Tagen sind aufgrund der
vorgenommenen Abrechnung erste Beträge eingegangen. Bis März 2017 sollen die
Abschlagszahlungen vollständig ausgezahlt sein. Die Abrechnungsstelle beim LWL
hat die Erwartung geäußert, die hohen Bearbeitungsrückstände bis Sommer 2017
abgebaut zu haben.
d.
Rückführung: Abschiebung/freiwillige Ausreise
Für den Bereich der Ausländerbehörde
Kreis Borken sind für 2015 und bisher für 2016 folgende Abschiebungen und
freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:
|
2015 |
2016 |
Abschiebungen |
163 |
115 |
freiwillige Ausreise |
220 |
443 |
Rückführungen
in Summe |
383 |
558 |
e.
Beschulung
Im Kreis Borken wurden zum Zeitpunkt der letzten
Abfrage durch das Schulamt für den Kreis Borken (15.11.2016) 1.491 Schülerinnen
und Schüler ohne Deutschkenntnisse in den Grund- und weiterführenden Schulen
beschult. Die Daten beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei
handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und
Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Die Kinder und
Jugendlichen sind während dieser Zeit keinem Bildungsgang der Schule
zugeordnet.
Aktuelle Herausforderung ist Organisation des
Übergangs der Schülerinnen und Schüler aus der Erstförderung in
schulformspezifische Bildungsgänge. Die Regionale Integrationskonferenz am
25.11. im Kreishaus Borken diente als erster Termin, um über das
Übergangsmanagement für den Wechsel aus der Erstförderung in die
Weiterförderung in den Regelklassen zu informieren und das weitere Verfahren
der regionalen Umsetzung zu verabreden. Zur besseren Planung der weiteren
Abstimmungen wurde durch die Integrationsfachberatung im Schulamt für den Kreis
Borken und der Bezirksregierung Münster Abfragen bei allen Schulen im Kreis
Borken durchgeführt, um belastbare Daten hinsichtlich der Beendigung bzw.
Fortsetzung der Erstförderung im Schuljahr 2017/2018 zu erhalten. Die
Ergebnisse werden aktuell ausgewertet und für Beratungen mit den Schulen und
Schulträgern zum Übergangsmanagement verwendet.
Der Kreis Borken hat sich im letzten Jahr zur Verbesserung
der Integration neu zugewanderter Jugendlicher an seinen Berufskollegs
erfolgreich am Landesprogramm „Multiprofessionelle Teams zur Integration durch
Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“ des Landes NRW beworben.
Die Fachkräfte an den Standorten der Berufskollegs
in Bocholt und Borken haben die Arbeit aufgenommen, am Standort Ahaus wird die
Fachkraft am 01.03.2017 beginnen. Aufgabe der Fachkräfte ist es unter anderem
auch, den dargestellten Übergangsprozess zwischen den Schulen der Sekundarstufe
I und den Berufskollegs zu begleiten und notwendige Abstimmungen zu
koordinieren. Hierbei werden Sie durch
das Kommunale Integrationszentrum und die Integrationsfachberatung begleitet.
Ab dem 01.02.2017 gibt es als weitere Option für neu
zugewanderte Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahren, das einjährige
Bildungsangebot „Fit für mehr“ (FFM) an den Berufskollegs. Es ist den
bisherigen Bildungsangeboten der Berufskollegs vorgelagert. Besonderheit
hierbei ist, dass auch nicht mehr schulpflichtige jugendliche Zuwanderinnen und
Zuwanderer im Alter von 18 bis 25 Jahren in eine FFM Klasse aufgenommen werden
können. Für die Zuweisung in das Bildungsangebot gibt es als Vorgabe durch das
Ministerium für Schule und Weiterbildung feste Termine (01.02., 01.05., 01.08.,
01.11.). Im Kreis Borken werden voraussichtlich zum 01. Mai 2017 erste
FFM-Angebote an den Berufskollegs des Kreises Borken eingerichtet. Aktuell
erfolgt hier die Abstimmung zwischen der oberen Schulaufsicht, den
Schulleitungen, dem Schulträger und dem Kommunalen Integrationszentrum über das
konkrete Verfahren der Zuweisung der Schülerinnen und Schüler.
2.
Aktuelle Zahlen zur
Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten
Nach der letzten Berichterstattung wurden die
Weiterbewilligungen der Plätze in Brückenprojekte für 2017 vorgenommen. Die
Zahl der bereitgestellten Plätze ist von den max. 210 bewilligten auf derzeit
140 zurückgegangen, entspricht allerdings den örtlich gemeldeten Bedarfen.
Betreuungsbedarfe ergeben sich teilweise kurzfristig, wenn z.B. die Eltern an
einem Sprachkurs teilnehmen und hierfür die Betreuung der Kinder
sicherzustellen ist.
Der für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale
Arbeit und Bildung gGmbH eigens umgebaute Bus ist mittlerweile in Betrieb und
deckt insbesondere dort Bedarfe ab, wo (noch) keine stationären Angebote
vorgehalten werden, dieser nur kurzzeitig benötigt werden, oder die Zahl der
benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird.
Schon bislang wurde
darauf hingewiesen, dass Kinder aus Flüchtlingsfamilien im normalen
Regelverfahren in die Kitas aufgenommen werden. Ein Merkmal „Flüchtling“ wurde
in diesem Zusammenhang bislang nicht erhoben und ist auch nicht vorgesehen.
Ebenso wurde bereits im Dezember dargelegt, dass kein grundsätzlicher Puffer
mehr besteht, um unterjährige Aufnahmen, z.B. durch fluchtbedingte oder andere
Zuzüge von Familien, zu ermöglichen. Entsprechend wurden bereits im Herbst
weitere Planungen für Platzausweitungen aufgenommen. Das Anmeldeverfahren für
das Kindergartenjahr 2017/2018 zeigte, dass zum einen die Inanspruchnahme der
Tagesbetreuung generell zugenommen hat, und außerdem an vielen Orten der Bedarf
durch Zuzug von Familien zunahm. Abstimmungen mit den Kommunen ergaben, dass
sich untern diesen Zuzügen auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien befinden.
Entsprechen fließen diese Anmeldungen in den Gesamtbedarf ein. Zur planerischen
Auswertung wurde das Merkmal „Flüchtling“ erstmals im aktuellen
Anmeldeverfahren manuell in die Meldebögen aufgenommen, bislang jedoch auch
zeitlichen Gründen noch nicht systematisch ausgewertet.
Arbeitsmarktzugang (Asyl ¢ SGB
II)
a. Entwicklung Integration Point-Ansatz
Erstprofiling
Ausgangspunkt der o.g. Bemühungen war im ersten Halbjahr
2016 das sog. Erstprofiling für Personen mit voraussichtlicher
Bleibeperspektive, welches den beteiligten Akteuren ermöglichte, die Vielzahl
der Menschen grob einschätzen zu können und eine erste Betreuung im Hinblick
auf Arbeitsmarktperspektiven zu initiieren. Für rd. 1.400 Personen wurde dieses
Erstprofiling erstellt.
Inzwischen konnten
sich die Systeme mehr und mehr auf die neue Zielgruppe einstellen, so dass das
Erstprofiling in dieser Form nicht mehr genutzt wird, hinzukommt, dass die
Zuweisung neuer Personen in die Kommunen nach § 50 AsylbLG derzeit überschaubar
bleibt.
Betreuung durch die Agentur für Arbeit
Aufgrund der
Ergebnisse des Erstprofilings wurden Personen mit gewissen
Arbeitsmarktpotentialen ausgewählt und der Agentur für Arbeit für eine
weitergehende Betreuung in Richtung Arbeitsmarkt benannt.
-
Die Agentur betreut aktuell (Stand 06.01.2017) rund
676 Flüchtlinge im Rahmen des Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung
ist es, individuell Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in
entsprechende Maßnahmen zu vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu
akquirieren, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.
- In 2016 konnten 85
Flüchtlinge in eine Beschäftigung
integriert werden, davon wurden rd. 50% der Arbeitsaufnahmen mit einem
Eingliederungszuschuss gefördert, fünf junge Flüchtlinge konnten in Ausbildung
integriert werden, 10 Jugendliche haben eine Einstiegsqualifizierung begonnen.
- 545 Flüchtlinge aus
dem Kreis Borken haben Maßnahmeangebote
in Anspruch genommen - 256 Flüchtlinge haben Maßnahmen bei Arbeitgebern
absolviert bzw. sind derzeit noch Teilnehmer in Praktika bei Arbeitgebern; 289
Flüchtlinge sind/waren Teilnehmer an den spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge,
2 Förderungen beruflicher Weiterbildung konnten realisiert werden; zudem ein
Eintritt in eine Aktivierungsgutscheinmaßnahme.
Abstimmung mit AA/JC über Eingliederungsmaßnahmen für
Flüchtlinge
Agentur und
Jobcenter haben im Jahr 2016 um eine gemeinsame Maßnahmeplanung und –Abstimmung
vorgenommen, so dass für die Flüchtlinge – unabhängig von der jeweiligen
Rechtskreiszugehörigkeit – ein einheitliches Maßnahmeportfolio zur Verfügung
stand. Aufgrund der zuletzt ansteigenden Übergänge aus dem Rechtskreis AsylbLG
ins SGB II wird das Jobcenter des Kreises Borken ab Mitte 2017 ein eigenes
strukturiertes Maßnahmeangebot umsetzen.
b. Entwicklung in den Rechtskreisen AsylbLG und SGB II
Der Wechsel von Flüchtlingen vom AsylbLG ins SGB II
im Kreis Borken verlief im Jahresverlauf 2016 zunächst verhalten, seit Oktober
2016 aber mit zunehmender Dynamik.
Aktuell (Stand 01/2017) erhalten insgesamt 3.046
Personen Leistungen nach dem AsylbLG (-347 zum Vormonat); von diesen befinden sich noch 2.078
Personen im laufenden Asylverfahren (-436 zum Vormonat).
Die Entwicklung
der Leistungsberechtigten nach AsylbLG lässt sich wie folgt darstellen:
nach Personenkreisen:
Personen im laufenden Verfahren nach
Herkunftsländern: |
Leistungsberechtigte
insgesamt nach Alter:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Im Rechtskreis SGB
II erhalten aktuell (Stand 02/2017) 2.744 Personen „im Kontext von
Fluchtmigration“ Leistungen nach dem SGB II (+ 119 zum Vormonat). Seit Januar 2016 hat es somit einen
Anstieg um rd. 2.300 Personen gegeben[1].
Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach
Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:
-
Syrien und Irak sind die im Rechtskreis SGB II im
Kreis Borken hauptsächlich vertretenen Herkunftsstaaten, gefolgt von Eritrea
und Afghanistan.
-
Insgesamt gibt es Leistungsberechtigte aus 40
unterschiedlichen Herkunftsstaaten, die aktuell die Definition „Personen mit
Fluchtmigration“ erfüllen.
Betreuung durch die örtlichen Jobcenter im Kreis Borken
Folgende Aktivitäten
sind bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Personen zu benennen (Stand
12/2016):
-
228 Personen konnten in den 1. Arbeitsmarkt
integriert werden - darunter 133 in sv-pflichtige Beschäftigung und 95 in
geringfügige Beschäftigung.
-
15 Jugendliche haben eine Ausbildung und 5
Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung begonnen.
-
420 Personen nehmen aktuell an Sprachangeboten teil
und
-
309 Personen besuchen die verschiedensten Maßnahmen
der Aktivierung, Beratung, Qualifizierung usw.
Entscheidungsalternative(n):
Ja / Nein
Wenn ja, welche ?
[1]
Die statistische
Berichterstattung der BA über geflüchtete Menschen umfasst seit Juni 2016
folgende Drittstaatenangehörige als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“:
mit Aufenthaltsgestattung, mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit Duldung.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand von Euro ist im
laufenden Budget finanziert:
Ja / Nein
Es entstehen
Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:
Ja / Nein
Wenn ja, wofür ? –
Voraussichtlich in welcher Höhe ?