Betreff
Anfrage zu Unterrichtsbesuchen von Politikern in Schulen im Westmünsterland;
Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen v. 20.02.2017
Vorlage
0057/2017/KREIS
Art
Anfrage Bündnis90/DIE GRÜNEN

Sachdarstellung:

 

Der Kreistagsabgeordnete Seifen (AfD) hat mit Datum vom 15. Februar einen Antrag (Sitzungsvorlage Nr. 0044/2017) zur kommenden Sitzung von KA/KT vorgelegt zur Sicherung der Mitwirkung aller demokratischen Parteien am Prozess der politischen Willensbildung im Kreis Borken im öffentlichen Raum und öffentlichen Versammlungsstätten. In diesem Zusammenhang bitten wir die Kreisverwaltung die nachfolgenden Fragen zu Besuchen von Politikern an Schulen im Westmünsterland grundsätzlich und zu dem Besuch des Kreistagsabgeordneten Seifen (AfD) im Geschwister Scholl Gymnasium über den die Münsterlandzeitung am 03. Februar 2017 berichtete (vgl. Anlage) im Besonderen schriftlich zu beantworten:

1.   Ist es üblich, dass Direktkandidaten im Vorfeld von Wahlen alleine in Schulklassen eingeladen werden und nicht etwa im Rahmen einer Podiumsdiskussion? Wie verträgt sich dies mit den Neutralitätsgedanken der schulischen Bildung?

2.   Sieht die Kreisverwaltung einen (ggf. auch juristischen) Unterschied darin, gewählte Abgeordnete – bspw. den parl. Staatssekretär Jens Spahn MdB oder die Abgeordnete Ursula Schulte MdB – alleine in den Schulunterricht einzuladen um über die Arbeit als Abgeordnete/r zu berichten im Gegensatz zu einem Vertreter einer beliebigen politischen Partei, um über Absichten und Ziele dieser Partei zu berichten?

3.   Ist damit zu rechnen, dass der Kreistagsabgeordnete Seifen (AfD) in den kommenden Wochen auch in den Berufsschulen im Westmünsterland die Gelegenheit bekommen wird, sein Programm vorzustellen? Wird in diesem Fall auch auf den Wunsch des Kreistagsabgeordnete Seifen (AfD) Rücksicht genommen, keine anderen Politiker einzuladen, weil er das „nicht so gerne will“ – wie die MZ berichtet?

4.   Teilt die Kreisverwaltung die vom Kreistagsabgeordnete Seifen (AfD) im Geschwister Scholl Gymnasium ohne Nachfragen und Widerspruch vorgetragene Behauptung, dass die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland Dr. Angela Merkel MdB „nicht regiert“, „autokratische Entscheidungen trifft“ und „ihren Amtseid nicht ernst nimmt“?

5.   Wie ist die Behauptung des Kreistagsabgeordneten Seifen (AfD) „die Inklusion sei ein Verbrechen an den Menschen“ vor dem Hintergrund des von der Bundesrepublik Deutschland am 24. Februar 2009 ratifizierten Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu sehen? Wie vor dem Hintergrund des vom Kreistag Borken verabschiedeten „Inklusionsplan Bildung für den Kreis Borken“?

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Steiner

stv. Fraktionsvorsitzender

Bündnis 90 / Die Grünen