Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen v. 20.02.2017
Sachdarstellung:
Der Kreistagsabgeordnete Seifen (AfD) hat mit Datum vom 15. Februar einen
Antrag (Sitzungsvorlage Nr. 0044/2017) zur kommenden Sitzung von KA/KT
vorgelegt zur Sicherung der Mitwirkung aller demokratischen Parteien am Prozess
der politischen Willensbildung im Kreis Borken im öffentlichen Raum und
öffentlichen Versammlungsstätten. In diesem Zusammenhang bitten wir die
Kreisverwaltung die nachfolgenden Fragen zu Besuchen von Politikern an Schulen
im Westmünsterland grundsätzlich und zu dem Besuch des Kreistagsabgeordneten
Seifen (AfD) im Geschwister Scholl Gymnasium über den die Münsterlandzeitung am
03. Februar 2017 berichtete (vgl. Anlage) im Besonderen schriftlich zu
beantworten:
1.
Ist es üblich, dass Direktkandidaten im Vorfeld von
Wahlen alleine in Schulklassen eingeladen werden und nicht etwa im Rahmen einer
Podiumsdiskussion? Wie verträgt sich dies mit den Neutralitätsgedanken der
schulischen Bildung?
2.
Sieht die Kreisverwaltung einen (ggf. auch
juristischen) Unterschied darin, gewählte Abgeordnete – bspw. den parl.
Staatssekretär Jens Spahn MdB oder die Abgeordnete Ursula Schulte MdB – alleine
in den Schulunterricht einzuladen um über die Arbeit als Abgeordnete/r zu
berichten im Gegensatz zu einem Vertreter einer beliebigen politischen Partei,
um über Absichten und Ziele dieser Partei zu berichten?
3. Ist damit zu rechnen, dass der Kreistagsabgeordnete Seifen (AfD) in den
kommenden Wochen auch in den Berufsschulen im Westmünsterland die Gelegenheit
bekommen wird, sein Programm vorzustellen? Wird in diesem Fall auch auf den
Wunsch des Kreistagsabgeordnete Seifen (AfD) Rücksicht genommen, keine anderen Politiker
einzuladen, weil er das „nicht so gerne will“ – wie die MZ berichtet?
4.
Teilt die Kreisverwaltung die vom
Kreistagsabgeordnete Seifen (AfD) im Geschwister Scholl Gymnasium ohne
Nachfragen und Widerspruch vorgetragene Behauptung, dass die Bundeskanzlerin
der Bundesrepublik Deutschland Dr. Angela Merkel MdB „nicht regiert“,
„autokratische Entscheidungen trifft“ und „ihren Amtseid nicht ernst nimmt“?
5.
Wie ist die Behauptung des Kreistagsabgeordneten
Seifen (AfD) „die Inklusion sei ein Verbrechen an den Menschen“ vor dem
Hintergrund des von der Bundesrepublik Deutschland am 24. Februar 2009
ratifizierten Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu
sehen? Wie vor dem Hintergrund des vom Kreistag Borken verabschiedeten „Inklusionsplan
Bildung für den Kreis Borken“?
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Steiner
stv.
Fraktionsvorsitzender
Bündnis 90 / Die Grünen