gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion v. 08.03.2017
Der Kreistag des Kreises Borken beschließt:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, die geltenden Gesetze und Verordnungen bilden die Grundlage und den Rahmen für die politische Auseinandersetzung und Willensbildung von Parteien, Gruppen und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Dazu gehört unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht. Dies sind Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Diese Grundlagen setzen selbstverständlich ein jeweils gewaltfreies, friedliches Handeln voraus.
Der Kreistag lehnt jegliche Gewalt und jedwedes Handeln ab, das sich nicht innerhalb dieser Grundordnung bewegt.