Betreff
Zuwendungsbericht 2016
Vorlage
0077/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Zuwendungsbericht 2016 wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

Der Zuwendungsbericht 2016 ergänzt das haushaltsorientierte Berichtswesen und soll einen transparenten Überblick über die durch den Kreis Borken im zurückliegenden Haushaltsjahr freiwillig gewährten Zuweisungen und Zuschüsse geben. Dabei verfolgt der Bericht insbesondere das Ziel, die politischen Gremien in die Lage zu versetzen, eine Bewertung und Steuerung im Bereich der freiwilligen Zuwendungen vornehmen zu können. Im Zuge dessen werden die Zuwendungsempfänger/innen, Fördergegenstände sowie Grundlagen und Zeiträume der Förderungen dargestellt. Der Bericht wird ergänzt durch eine Übersicht über die Mitgliedschaften des Kreises Borken.

Zuwendungen im Sinne dieses Zuwendungsberichts lassen sich als freiwillige Geldleistungen des Kreises definieren, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. zur Förderung öffentlicher Zielsetzungen an Stellen außerhalb der eigenen Verwaltung - beispielsweise an Vereine, Verbände, Initiativen und Projektträger -gewährt werden. Der Begriff „Zuwendungen“ umfasst im Allgemeinen die Zuweisungen (Übertragung von Mitteln innerhalb des öffentlichen Bereiches) und die Zuschüsse (Übertragung von Mitteln vom öffentlichen Bereich an den privaten Bereich). Auch bei Zuwendungen, die der Kreis Borken von Dritten erhält und lediglich weiterleitet, gilt er als Zuwendungsgeber.

Zuwendungen können sowohl für laufende Zwecke als auch für Investitionen gewährt werden. „Freiwillig“ bedeutet, dass die Empfänger keinen dem Grunde und auch der Höhe nach bestimmten Rechtsanspruch auf die Leistungen haben. Vielmehr entscheidet der Kreis Borken eigenständig über das „ob“ und „wie“ der Leistungen. Die im Bericht aufgelisteten Zuwendungen sind dabei größtenteils den Transferaufwendungen, die jeweils in Zeile 15 der Teilergebnispläne ausgewiesen werden, zuzuordnen.

Allerdings ist die Frage der Freiwilligkeit einer Leistung nicht immer eindeutig zu beantworten. Häufig bestehen für den Kreis pflichtige Aufgaben, deren Intensität und Ausgestaltung er aber maßgeblich selbst bestimmen kann (z.B. ÖPNV, Kinder- und Jugendhilfe). Für den ÖPNV-Bereich beispielsweise sind teilweise Vergabeverfahren notwendig, die dann auch zu mehrjährig bindenden Verträgen führen können. Auch solche nicht eindeutig zuzuordnenden Zahlungen wurden im Zweifel im Zuwendungsbericht aufgenommen. Dies gilt auch für die Förderleistungen im Rechtskreis SGB II, die neu in den Zuwendungsbericht aufgenommen wurden.

Im Berichtsjahr 2016 hat der Kreis Borken insgesamt freiwillige Zuwendungen in Höhe von 5.825.744 € gewährt. Gegenüber dem Berichtsjahr 2015 entspricht dies einer Steigerung von rd. 5,9 Prozent (2015: 5.730.052 €).

Insgesamt machen die freiwilligen Zuweisungen und Zuschüsse einen Anteil von rd. einem Prozentpunkt am Gesamtvolumen der Aufwendungen des Kreises Borken im Haushaltsjahr 2016 aus. Die geleisteten Zuwendungen unterliegen der jährlichen Überprüfung im Rahmen der Haushaltsaufstellung sowie fortlaufend im Zuge des unterjährigen Controllings.