Der Kreis Borken tritt der d-NRW - Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2017 bei.
Mit dem Beitritt wird der Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 EUR eingebracht.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 1 Buchst. l KrO NRW
Gesetz über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW
AöR“
(Errichtungsgesetz d-NRW AöR)
Sachdarstellung:
d-NRW wurde im Jahr 2002 als Public Private Partnership (PPP) gegründet,
um die interkommunale und die kommunal-staatliche Kooperation der
Verwaltungsebenen in Nordrhein-Westfalen durch gezielten Einsatz von
E-Government zu fördern, auszuweiten und in Zukunftsfeldern zu erproben. Bis
zum 31.12.2016 bestand d-NRW aus einem in privater und einem in öffentlicher
Hand befindlichen Bereich.
Mit dem Gesetz über die Errichtung einer
Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR" (Errichtungsgesetz d-NRW AöR)
vom 25. Oktober 2016 -GV.NRW S. 862-, wird der bisher privatrechtlich
organisierte öffentliche Teil von d-NRW im Rahmen einer Anstalt öffentlichen
Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2017 neu ausgerichtet. Der aus der
ursprünglichen Konzeption als PPP resultierende, durch komplizierte Strukturen
mit einer Vielzahl von Organisationseinheiten und Gremien bedingte erhebliche
Steuerungs- und Abstimmungsaufwand wird damit minimiert.
Träger der neuen d-NRW AöR können neben dem
Land NRW ausschließlich Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände – auf
freiwilliger Basis – werden. Die Anstalt wird von den Trägern mit einem
Stammkapital ausgestattet.
Das Stammkapital des Landes
Nordrhein-Westfalen beträgt eine Million Euro, das der beitretenden Gemeinden,
Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen je Träger 1 000
Euro. Im Fall der Kündigung der Trägerschaft wird die Einlage unverzinslich
zurückgezahlt.
Die AöR soll ihre Aufwendungen selbst
erwirtschaften, insofern entstehen dem Kreis keine weiteren jährlichen
Aufwendungen.
Erfolgreiche E-Government-Anwendungen setzen
zunehmend auf Prozesse, die eine übergreifende kommunal-staatliche
Zusammenarbeit erfordern. Diese ebenenübergreifenden IT- und
E-Government-Projekte lassen sich nur unter Rückgriff auf spezifische
Fähigkeiten und Kompetenzen sachgerecht durchführen.
Der gegenwärtige Tätigkeitsschwerpunkt von
d-NRW ist die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen beim
Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in der öffentlichen
Verwaltung.
Der „Vergabemarktplatz NRW“, das „Meldeportal
für Behörden“, die „Verwaltungssuchmaschine NRW“, „Digitales Archiv“ und auch
„KiBiz.web1“ gehören zum Portfolio von d-NRW. Inzwischen bringt d-NRW seine
Expertise auch in länderübergreifende Kooperationsprojekte ein (z. B. Online
Sicherheitsüberprüfung OSiP).
Die gemeinsame Trägerschaft von d-NRW durch
das Land und die Kommunen ist unter anderem aus folgenden Gründen von
besonderer Bedeutung:
·
Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen
Produkte und Angebote von d-NRW im Rahmen einer ausschreibungsfreien
Inhouse-Beauftragung nutzen.
·
Als Träger der d-NRW AöR ermöglichen die
beteiligten Kommunen darüber hinaus ihren kommunalen IT-Dienstleistern die
Zusammenarbeit im Rahmen kommunal-staatlicher Kooperationsprojekte, da die
kommunale Trägerschaft der d-NRW AöR eine zentrale Voraussetzung für eine
ausschreibungsfreie Beauftragung der IT-Dienstleister ist.
·
Das im Juli 2016 in Kraft getretene
E-Government-Gesetz NRW und der entsprechende Umsetzungsmasterplan enthalten
eine Reihe von neuen Handlungsfeldern, die eine enge Abstimmung zwischen Land
und Kommunen erfordern. d-NRW AöR ermöglicht den Kommunen hierfür einen
projektorientierten Zugang.
Der Beitritt zu d-NWR AöR wird von allen
kommunalen Spitzenverbänden in NRW befürwortet und ein Beitritt empfohlen.
Beitrittsbeschlüsse zu d-NRW AöR sind in den
vergangenen Monaten beispielsweise unter anderem bereits durch die Kreise
Coesfeld und Steinfurt, sowie die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Vreden und
auch die Gemeinde Reken erfolgt.
Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat
der AöR erfolgt gemäß § 8 des Errichtungsgesetzes über die von den kommunalen
Spitzenverbänden benannten Vertreter.
Weitere Einzelheiten und die Regularien ergeben sich aus dem
Errichtungsgesetz d-NRW AöR (Anlage). Eine Satzung für die AöR muss noch
erarbeitet werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche ?
Der Kreis Borken
tritt der d-NRW AöR nicht bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Der einmalige
Aufwand von 1.000 Euro ist im laufenden Budget finanziert:
Ja
Es entstehen
Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:
Nein