Der Kreistag wählt als Nachfolger für Herrn John Horstkamp als stellvertretendes Mitglied in den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde:
Herrn Jochen Teroerde, Sonnenbrink 5, 46325 Borken.
Rechtsgrundlage:
§ 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
(Landesnaturschutzgesetz –LNatSchG NW)
Sachdarstellung:
Nach § 70 Abs. 1 LNatSchG NW ist zur unabhängigen Vertretung der Belange
von Natur und Landschaft bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken
ein Beirat zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der
Landschaft mitwirken und dazu
1. den zuständigen
Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten;
2. der Öffentlichkeit
die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und
3. bei
Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der
Unteren Naturschutzbehörde zu hören.
Herr John Horstkamp hat mit Schreiben vom 02.02.2017 mitgeteilt, dass er
dem Beirat nicht weiter zur Verfügung steht, da er nicht mehr dem Vorstand des
Natur- und Vogelschutzvereins Kreis Borken e.V. angehört. Er ist Vertreter der
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.
Um den Beirat zu vervollständigen, ist die Wahl eines neuen Mitgliedes
der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt durch den Kreistag erforderlich.
Für die Wahl ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des
Landesnaturschutzgesetzes NRW mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern
vorzuschlagen. Von der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.
wurden als Mitglied im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagen:
Herr Jochen Teroerde, 46325 Borken,
Sonnenbrink 5 und
Herr Franz-Josef Rottmann, 48599 Gronau, Am
Berge 59.
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt würde die Wahl von Herrn
Jochen Teroerde begrüßen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine