Frau Kerstin Ritzenhöfer wird zur Schriftführerin für den Kreistag und den Kreisausschuss bestellt.
Rechtsgrundlage:
§§ 37 Abs. 1 und 52 Abs. 3 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in
Verbindung mit § 26 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Geschäftsordnung für den Kreistag
Sachdarstellung:
Der Kreistag und der Kreisausschuss bestellen auf Vorschlag des
Landrates ihre/n Schriftführer/in und dessen/deren Stellvertreter/in.
Die bisherige Schriftführerin Frau Simone Werk ist nicht mehr in der
Kreistagsgeschäftsstelle tätig. Ihre Nachfolgerin Frau Kerstin Ritzenhöfer
nimmt die Aufgaben in der Kreistagsgeschäftsstelle wahr und wurde am 18.05.2017
bereits zur Schriftführerin des Kreisausschusses bestellt. Zusätzlich soll Frau
Ritzenhöfer auch die Funktion als Schriftführerin für den Kreistag übernehmen.