1. Frau Sonja Bietenbeck wird als Nachfolgerin für Frau Ingrid Thiehoff-Heiming zur stellvertretenden Schriftführerin des Ausschusses für Kultur und Sport bestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 41 Abs. 4 Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 KrO
§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken und
seine Ausschüsse.
Sachdarstellung:
Gem. § 41 Abs. 4
in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung sowie § 26 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Kreistages ist über die in den Ausschüssen des Kreistages
gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird
von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet. Der Ausschuss muss
dem Schriftführer sowie der stellvertretenden Schriftführerin sein Vertrauen
aussprechen.
Frau Ingrid
Thiehoff-Heiming hat ihren Aufgabenbereich in der Kreisverwaltung gewechselt.
Frau Sonja Bietenbeck nimmt ihre bisherigen Aufgaben im Fachbereich Bildung,
Schule, Kultur und Sport wahr und soll daher auch die Funktion als
stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss für Kultur und Sport
übernehmen.
Entscheidungsalternative(n):
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Keine