Frau Sonja Bietenbeck wird als
Nachfolgerin für Frau Ingrid Thiehoff-Heiming zur stellvertretenden
Schriftführerin des Ausschusses für Bildung und Schule bestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 41
Abs. 4 Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 KrO
§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung
für den Kreistag des Kreises Borken und seine Ausschüsse
Sachdarstellung:
Gem. § 41 Abs. 4
in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung sowie § 26 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Kreistages ist über die in den Ausschüssen des Kreistages
gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird
von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet. Der Ausschuss muss dem
Schriftführer sowie der stellvertretenden Schriftführerin sein Vertrauen
aussprechen.
Frau Ingrid
Thiehoff-Heiming hat ihren Aufgabenbereich in der Kreisverwaltung gewechselt.
Frau Sonja Bietenbeck nimmt ihre bisherigen Aufgaben im Fachbereich Bildung,
Schule, Kultur und Sport wahr und soll daher auch die Funktion als
stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss für Bildung und Schule
übernehmen.
Entscheidungsalternative(n):
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Keine