Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindertageseinrichtungen St. Vitus, St. Martin und St. Barbara aus dem Ortsteil Südlohn für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum und das entsprechende Förderkontingent im Kindergartenjahr 2017/2018 anzumelden.
Rechtsgrundlage:
§ 16 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Familienzentren –
§§ 11 ff Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)
Sachdarstellung:
Das
Landesfamilienministerium hat mit dem beigefügten Erlass (Anlage 1) den Jugendämtern neue Kontingente zur Förderung als
Familienzentrum im Kindergartenjahr 2017/18 zugewiesen. Auf das Kreisjugendamt
Borken entfällt ein neues Förderkontingent.
Für das kommende Kindergartenjahr besteht
damit für eine weitere Kindertageseinrichtung in unserem Bezirk - einzeln oder
im Verbund - die Möglichkeit, sich zu einem Familien-zentrum
weiterzuentwickeln. Maßgeblich für die Ermittlung der Kontingente war
landesseitig ein "Sozialindex" (Kriterien: Kinder unter 7 Jahren in
SGB II-Bedarfsgemeinschaften sowie Abgänger ohne Schulabschluss). Nach den
Vorgaben des Landes geht es darum, eine Kindertageseinrichtung zu benennen, die
in einem Gebiet mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko liegt und insofern
künftig Aufgaben als Familienzentrum erfüllen wird.
Die Vergabe
innerhalb des Jugendamtsbezirkes erfolgt im Rahmen der örtlichen
Jugendhilfeplanung aus den Bewerbungen von Kindertageseinrichtungen. Das
Landesfamilienministerium unterstützt die Entscheidungsfindung mit Empfehlungen
zu "Kleinräumigen
Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
mit besonderem Unterstützungsbedarf" (Anlage
2).
Nach den gemeindebezogen verfügbaren Daten zu den Auswahlkriterien sowie
ergänzenden sozialraumbezogenen Daten und unter Berücksichtigung der Anzahl der heute
vorhandenen Familienzentren im Sozialraum, ist der weitere Ausbau in den
Kommunen Heek, Legden, Stadtlohn, Südlohn oder Vreden angezeigt (Anlage 3).
Mit
einem Rundschreiben wurden die Träger der Kindertageseinrichtungen im
Jugendamtsbezirk sowie deren (Verbund-)Leitungen, Fachberatungen und
Verwaltungs-stellen informiert und gebeten, Bewerbungen für die Nominierung als
neues Familienzentrum bis zum 12.05.2017 einzureichen.
Folgende Bewerbungen liegen vor:
Nr. |
Ort |
Name der Einrichtung/en |
Träger |
1
|
Legden
|
DRK-Kita „Am
Roggenkamp“ Legden, Ortsteil
Legden (neue Kita zum
01.08.2017) |
DRK Sozialer
Service und Bildung gGmbH, Borken |
2
|
Stadtlohn
|
Kita St. Marien Stadtlohn, Ortsteil Wenningfeld |
Kath.
Kirchengemeinde St. Otger,
Stadtlohn |
3
|
Südlohn
|
Kitas St. Vitus,
St. Martin und Südlohn,
Ortsteil Südlohn |
Kath.
Kirchengemeinde St. Vitus und St. Jakobus, Südlohn |
Aus den Kommunen Heek und Vreden wurde grundsätzlich Interesse an einem weiteren Förderkontingent geäußert, jedoch für dieses Vergabeverfahren (noch) keine Bewerbung eingereicht. In Heek besteht die besondere Situation, dass in dem Familienzentrum „Hand in Hand“ sämtliche Kitas in Heek und Nienborg verbunden sind. Dieser Verbund kann nur durch eine zweite Pauschale im regelmäßigen KiBiz-Antragsverfahren weiter gefördert werden.
Familienzentren sollen ein niedrigschwelliges, umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern und Kinder vorhalten. Sie sollen Familien unterstützende Leistungen nicht nur bündeln, sondern auch qualitativ weiterentwickeln. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung wird daher einerseits eine Grundversorgung in allen Sozialräumen wie auch ein verstärkter Ausbau in Sozialräumen, die nach kleinräumigen Auswahlkriterien stärker unterstützt werden sollten, verfolgt.
In einer Kreiskarte ist der Einzugsbereich der Familienzentren inklusive der Verbund-Kitas mit einem 3km-Radius entsprechend der Soll-Vorschrift für den Umkreis von Kita-Verbünden als Familienzentrum nach § 11 Abs. 5 DVO KiBiz eingezeichnet (Anlage 4) und stellt die Grundversorgung dar. Danach zeigt sich, dass unter den Bewerbungen nur der Ortsteil Südlohn bisher nicht abgedeckt wird. Mit dem Verbund aus drei Kitas ist eine große Erreichbarkeit der Angebote durch dieses Förderkontingent gegeben. Im Vergleich zu den weiteren Bewerbungen schlägt die Verwaltung daher vor, in diesem Vergabeverfahren der Grundversorgung gegenüber der rechnerischen Rangfolge bei den sozialraumbezogenen Kriterien den Vorzug zu geben.
In den nächsten Jahren sind weitere Förderkontingente zu erwarten, sodass sich interessierte Kindertageseinrichtungen in späteren Vergabeverfahren neu bewerben können.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Die Auswahl eines anderen Bewerbers wie auch ein Verzicht
auf eine Nominierung eines weiteren Familienzentrums wären möglich. Im Rahmen
des qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung ist der Verzicht auf das
Förderkontingent nicht sinnvoll. Für die Beantragung ist die Beschlussfassung
des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Es gilt die Ausschlussfrist
16.06.2017.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Familienzentren erhalten eine Landesförderung von
jährlich 13.000 €, die an die Träger der Kindertageseinrichtungen
weitergeleitet werden.