Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindertageseinrichtungen St. Vitus, St. Martin und St. Barbara aus dem Ortsteil Südlohn für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum und das entsprechende Förderkontingent im Kindergartenjahr 2017/2018 anzumelden.

 


Rechtsgrundlage:

§ 16 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) – Familienzentren –

§§ 11 ff Durchführungsverordnung KiBiz (DVO KiBiz)

 

Sachdarstellung:

Das Landesfamilienministerium hat mit dem beigefügten Erlass (Anlage 1) den Jugendämtern neue Kontingente zur Förderung als Familienzentrum im Kindergartenjahr 2017/18 zugewiesen. Auf das Kreisjugendamt Borken entfällt ein neues Förderkontingent.

Für das kommende Kindergartenjahr besteht damit für eine weitere Kindertageseinrichtung in unserem Bezirk - einzeln oder im Verbund - die Möglichkeit, sich zu einem Familien-zentrum weiterzuentwickeln. Maßgeblich für die Ermittlung der Kontingente war landesseitig ein "Sozialindex" (Kriterien: Kinder unter 7 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften sowie Abgänger ohne Schulabschluss). Nach den Vorgaben des Landes geht es darum, eine Kindertageseinrichtung zu benennen, die in einem Gebiet mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko liegt und insofern künftig Aufgaben als Familienzentrum erfüllen wird.

Die Vergabe innerhalb des Jugendamtsbezirkes erfolgt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung aus den Bewerbungen von Kindertageseinrichtungen. Das Landesfamilienministerium unterstützt die Entscheidungsfindung mit Empfehlungen zu "Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf" (Anlage 2). Nach den gemeindebezogen verfügbaren Daten zu den Auswahlkriterien sowie ergänzenden sozialraumbezogenen Daten und unter Berücksichtigung der Anzahl der heute vorhandenen Familienzentren im Sozialraum, ist der weitere Ausbau in den Kommunen Heek, Legden, Stadtlohn, Südlohn oder Vreden angezeigt (Anlage 3).

Mit einem Rundschreiben wurden die Träger der Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk sowie deren (Verbund-)Leitungen, Fachberatungen und Verwaltungs-stellen informiert und gebeten, Bewerbungen für die Nominierung als neues Familienzentrum bis zum 12.05.2017 einzureichen.

Folgende Bewerbungen liegen vor:

Nr.

Ort

Name der Einrichtung/en

Träger

1

Legden

 

DRK-Kita „Am Roggenkamp“

Legden, Ortsteil Legden

(neue Kita zum 01.08.2017)

 

 

DRK Sozialer Service und Bildung gGmbH, Borken

 

2

Stadtlohn

 

Kita St. Marien

Stadtlohn, Ortsteil Wenningfeld

 

Kath. Kirchengemeinde

St. Otger, Stadtlohn

 

3

Südlohn

 

Kitas St. Vitus, St. Martin und
St. Barbara im Verbund

Südlohn, Ortsteil Südlohn

 

 

Kath. Kirchengemeinde

St. Vitus und St. Jakobus, Südlohn

 

Aus den Kommunen Heek und Vreden wurde grundsätzlich Interesse an einem weiteren Förderkontingent geäußert, jedoch für dieses Vergabeverfahren (noch) keine Bewerbung eingereicht. In Heek besteht die besondere Situation, dass in dem Familienzentrum „Hand in Hand“ sämtliche Kitas in Heek und Nienborg verbunden sind. Dieser Verbund kann nur durch eine zweite Pauschale im regelmäßigen KiBiz-Antragsverfahren weiter gefördert werden.

Familienzentren sollen ein niedrigschwelliges, umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern und Kinder vorhalten. Sie sollen Familien unterstützende Leistungen nicht nur bündeln, sondern auch qualitativ weiterentwickeln. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung wird daher einerseits eine Grundversorgung in allen Sozialräumen wie auch ein verstärkter Ausbau in Sozialräumen, die nach kleinräumigen Auswahlkriterien stärker unterstützt werden sollten, verfolgt.

In einer Kreiskarte ist der Einzugsbereich der Familienzentren inklusive der Verbund-Kitas mit einem 3km-Radius entsprechend der Soll-Vorschrift für den Umkreis von Kita-Verbünden als Familienzentrum nach § 11 Abs. 5 DVO KiBiz eingezeichnet (Anlage 4) und stellt die Grundversorgung dar. Danach zeigt sich, dass unter den Bewerbungen nur der Ortsteil Südlohn bisher nicht abgedeckt wird. Mit dem Verbund aus drei Kitas ist eine große Erreichbarkeit der Angebote durch dieses Förderkontingent gegeben. Im Vergleich zu den weiteren Bewerbungen schlägt die Verwaltung daher vor, in diesem Vergabeverfahren der Grundversorgung gegenüber der rechnerischen Rangfolge bei den sozialraumbezogenen Kriterien den Vorzug zu geben.

In den nächsten Jahren sind weitere Förderkontingente zu erwarten, sodass sich interessierte Kindertageseinrichtungen in späteren Vergabeverfahren neu bewerben können.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Die Auswahl eines anderen Bewerbers wie auch ein Verzicht auf eine Nominierung eines weiteren Familienzentrums wären möglich. Im Rahmen des qualitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung ist der Verzicht auf das Förderkontingent nicht sinnvoll. Für die Beantragung ist die Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Es gilt die Ausschlussfrist 16.06.2017.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Familienzentren erhalten eine Landesförderung von jährlich 13.000 €, die an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet werden.