Betreff
Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der Infrastrukturförderung nach dem Kinder- und Jügendförderplan des Kreises Borken sowie des Landes NRW
Vorlage
0145/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung der Stellenanteile für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu.

 


Rechtsgrundlage:

§ 11 SGB VIII sowie § 12 KJFÖG

 

Sachdarstellung:

Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe der Jugendhilfe und in dem o.g. gesetzlichen Rahmen verankert. Sie stellt einen unentbehrlichen Bestandteil von sozialer Infrastruktur dar und richtet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen von 6 bis 21 Jahren, in Ausnahmefällen bis 27 Jahren.

Durch ihre geeigneten Angebote trägt die offene Kinder- und Jugendarbeit dazu bei, positive Lebensbedingungen im Sozialraum von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Der junge Mensch selbst mit seinen Bedürfnissen ist Thema, Inhalt und Programm der offenen Arbeit. Aktuelle Problematiken und Themen werden aufgegriffen, wie beispielsweise in dem aktuell durchgeführten Begegnungsprojekt „Willkommen, egal wo Du herkommst!“, bei dem sich Jugendliche aus den Sozialräumen gemeinsam mit jugendlichen Flüchtlingen mit dem Begriff der Willkommenskultur und demokratischer Grundwerte auseinander gesetzt haben und somit eine Haltung gegen Extremismus und Radikalismus entwickeln konnten.

Offene Kinder- und Jugendarbeit findet in der Regel im Jugendhaus sowie  im Rahmen aufsuchender Arbeit statt. Die Jugendhäuser verfügen über ein differenziertes Raumangebot, welches  auf die Bedürfnisse  von Kindern und Jugendlichen ausgelegt ist. Diese sind zentrale Anlaufstelle für junge Menschen und mit verbindlichen Öffnungszeiten ein verlässliches, offenes Angebot. Vorrangig bietet der Offene Treff ein Freizeit- und Kontaktangebot, in welchem Kinder und Jugendliche selbstbestimmt Zeit mit ihren Freunden verbringen können.

Im Rahmen des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Borken 2015-2020 wurde seinerzeit im Rahmen der Infrastrukturförderung ein Gesamtstellenanteil von 28,58 Fachkraftstellen für den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zugrunde gelegt. Dies entsprach rechnerisch insgesamt dem Budgetansatz von 1.090.000 Euro.

In den drei Kommunen Vreden, Reken und Rhede wird aktuell ein erhöhter Bedarf für die Stellenanteile im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit deutlich und auch von den Jugendwerken formuliert.

Für das Jugendwerk Vreden wurde in den vergangenen zwei Jahren zusätzlich eine 0,5 Fachkraftstelle als Projektstelle über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW für den Bereich Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit bezuschusst. Die Stadt Vreden übernimmt die restlichen Kosten dieses Stellenanteils entsprechend. Eine Förderung aus Kreismitteln wurde bislang für diesen Stelleanteil nicht vorgenommen. In Vreden konnten Strukturen aufgebaut werden, um auch Jugendlichen mit Behinderungen besser in das offene Angebot der Kinder- und Jugendarbeit zu integrieren und auch Vereinen und Verbänden Unterstützung bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen geben zu können. Zwar wurde die Projektstelle nun doch ein erneutes Mal bis zum 30.06.2018 über das Land NRW als Projektstelle bezuschusst, jedoch soll in Vreden dieser Bereich nicht nur projekthaft, sondern dauerhaft etabliert werden. Hierzu wurde von der Stadt Vreden angefragt, ob bei einem zukünftigen Wegfall des Zuschusses des Landes NRW die 0,5 Fachkraftstelle auch mit in die Regelförderung über den Kinder- und Jugendförderplan des  Kreises Borken fallen könnte. Aktuell wird in Vreden für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Stellenanteil von 3,0 Fachkraftstellen bezuschusst. In dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Borken wurde explizit das Ziel formuliert, inklusive Angebote besonders in den Blick zu nehmen und zu fördern. Wir halten daher eine Aufstockung des Stellenanteils für Vreden von 3,0 auf 3,5 Fachkraftstellen nach Wegfall der Landesmittel (30.06.2018) für sinnvoll und notwendig. Hieraus würde sich ein jährlicher Mehraufwand für den Kreis Borken i.H.v. 12.900 Euro aus den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes ergeben.

In Rhede wurde bis zum Jahr 2015 ein 3,25 Stellenanteil für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit bezuschusst (Jugendhaus des Jugendwerkes, der Kath. Kirchengemeinde St. Gudula, aufsuchende Jugendarbeit), der auch für die Gesamtfördersumme des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zugrunde gelegt wurde. Seit Anfang 2015 wurde im Rahmen der Neuorganisation der Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit beim Jugendwerk vorübergehend nur noch ein Stellenanteil von insgesamt 3,0 Fachkraftstellen besetzt. Nach Umbau und Neustrukturierung der Jugendeinrichtung "Gönni", ist ein nun deutlicher Anstieg der Besucherzahlen in dieser Einrichtung zu verzeichnen. Es ist beabsichtigt, aufgrund der hohen Besucherzahlen den Stellenanteil für Rhede auf 3,5 Fachkraftstellen aufzustocken. Dies würde bedeuten, dass ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,25 Fachkraftstellen des eigens vorgesehenen Stellenanteils für Rhede aufgestockt werden würde. Die aktuellen Besucherzahlen der neuen Jugendeinrichtung „Gönni“ machen die Aufstockung des Stellenanteils um einen 0,25 Stellenanteil erforderlich, um weiterhin das bestehende Angebot und eine gute fachliche Begleitung der Jugendlichen gewährleisten zu können. Hieraus würde sich ein jährlicher Mehraufwand für den Kreis Borken i.H.v. 6.450 Euro aus den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes ergeben.

In Reken stellt sich aktuell die Situation so dar, dass sich die Schullandschaft durch den Wegfall der Haupt- und Realschule und den Aufbau der Sekundarschule sehr verändert und auch die Angebotsstruktur in Reken einem sehr starken Wandel unterworfen ist. Eine verlässliche breit aufgestellte Infrastruktur für außerschulische Bildung und eine verstärkte Kooperation im Sozialraum mit Schule sowie mit Vereinen und Verbänden bekommt hier eine noch größere Bedeutung. Auch das Jugendwerk ist dabei, sich räumlich und inhaltlich neu aufzustellen. Das Jugendhaus wird in den kommenden Monaten nach Umbaumaßnahmen in die Räumlichkeiten der alten Overbergschule ziehen. Hier werden weitere Angebote anderer Träger angesiedelt werden, die für Reken im Bereich der außerschulischen Bildung bedeutsam sind und mit denen eine gute Vernetzung unerlässlich sein wird.

In Reken ist es aufgrund der räumlichen Struktur mit vielen kleinen Ortsteilen, besonders schwierig und aufwendig, ein für alle zugängliches Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorzuhalten. Aktuell wird in der Einrichtung in Bahnhof Reken im Jugendhaus der ev. Kirchengemeinde ein Stellenanteil von 0,83 und in dem bisherigen Jugendhaus „Flash“ ein Stellenanteil von 1,5 Fachkraftstellen gefördert. Neben der Vollzeitfachkraft in dem Jugendhaus „Flash“ war es in den vergangenen Jahren immer wieder schwierig, hier den 0,5 Fachkräfteanteil langfristig zu besetzen. Aus fachlicher Sicht ist es erforderlich, den Stellenanteil in der Jugendeinrichtung in Groß-Reken auf 2,0 Fachkraftstellen aufzustocken, um ein adäquates Angebot im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit für alle Kinder und Jugendlichen in Reken vorhalten und notwendige Strukturen aufbauen zu können. Für Reken würde sich bei der geplanten Aufstockung ein finanzieller Mehraufwand aus den Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes i.H.v. 16.900 Euro pro Jahr ergeben (für Einrichtungen mit min. 2 Vollzeitstellen ergibt sich ein erhöhter Aufschlag).

Insgesamt handelt es sich bei den vorgeschlagenen Stellenaufstockungen in den drei Kommunen um einen Stellenanteil von 1,25 Fachkraftstellen, für die anteilig eine Förderung nach dem Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan erfolgen würde. Durch unbesetzte Stellenanteile und unterjährige Stellenvakanzen wurde der Gesamtförderbetrag der Betriebskostenförderung i.H.v.  1.090.000 Euro  für die Gesamtstellenanteile in den vergangenen Jahren nie voll ausgeschöpft. Eine Überschreitung der im Förderplan für die aktuelle Legislaturperiode festgesetzte Höchstfördersumme ist auch mit den vorgeschlagenen Stellenaufstockungen in den genannten Kommunen nicht zu erwarten.

Die Zuschüsse des Kinder- und Jugendförderplan des Landes sind als feste Summe für den Jugendamtsbezirk festgelegt und werden vom Fachbereich Jugend und Familie anteilig nach den Stellenanteilen an die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit weitergegeben. Da die Bezuschussung für das laufende Kalenderjahr bereits beschieden wurde, würde die Anpassung der Landesmittel ab dem 01.01.2018 erfolgen.

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, bei einem durch den Träger deutlich gemachten und für uns nachvollziehbaren Bedarf diesen auch im Rahmen der Infrastrukturförderung zu unterstützen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Träger durch seinen Eigenanteil der Personalkosten den größeren finanziellen Anteil trägt und somit eine vorherige intensive Abwägung unterstellt werden kann.

Die Anpassung der aufgeführten Stellenanteile und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen werden für vertretbar sowie aus fachlicher Sicht für sinnvoll gehalten. Es wird daher vorgeschlagen, die Stellenanteile für Vreden mit einem 0,5 Stellenanteil ab dem 01.07.2018, für Reken mit einem 0,5 Stellenanteil ab dem 01.07.2017 und für Rhede mit einem Stellenanteil von 0,25 Stellenanteil ab dem 01.07.2017 entsprechend zu erhöhen.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ja

 

Nein

Ein zusätzlicher Förderaufwand von insgesamt 36.250 Euro würde sich wie folgt auf die drei Kommunen verteilen:

Reken: zusätzlicher Förderbedarf von 16.900 Euro

Vreden: zusätzlicher Förderbedarf von 12.900 Euro

Rhede: zusätzlicher Förderbedarf von 6.450 Euro

 

Die Mittel für die Förderung von Einrichtungen betrugen in den letzten 5 Jahren durch die Bezuschussung der Fachkraftstellen, der Praktikantenvergütungen, der Honorarkosten und der Geschäftsführerpauschale sowie des Materialpools durchschnittlich 1.011.567 Euro.

Bei den vorgesehenen Anpassungen die insgesamt Mehrkosten i.H.v. 36450,- Euro hätten, kann davon ausgegangen werden, dass die im Kinder- und Jugendförderplan festgesetzte Fördersumme von 1.090.000 Euro nicht überschritten werden wird.