Betreff
Aktuelle Flüchtlingssituation
Vorlage
0154/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.


Sachdarstellung:

1.            Aktuelle Zahlen

a.            Zuweisung / Statistik

Zum 31.05.2017 haben sich im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises (ohne die Stadt Bocholt) 12.357 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Dies sind im Saldo 4.007 Personen mehr als zum Stichtag 31.12.2013.

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

31.05.2017

2016

2013

Türkei

2.311

2.315

2.396

Westbalkan

2.076

2.227

1.972

Afrika

1.073

1.108

350

Asien

5.536

5.664

2.251

  davon Syrien

2.296

2.324

475

  davon Irak

792

815

223

  davon Afghanistan

553

547

76


Zum Stichtag 31.05.2017 waren im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises Borken 828 Personen ausreisepflichtig. Hiervon sind 397 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist. Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich 1.846 Personen. Derzeit liegt die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten laut Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den ersten 5 Monaten 2017 bei 45,1 %.

Seit Anfang 2017 liegt der Fokus des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf der Entscheidung der Asylanträge der bereits kommunal zugewiesenen Flüchtlinge. Es zeigt sich, dass derzeit die noch nicht beschiedenen Fälle in größerem Umfang abgearbeitet werden. Gleichzeitig ist zu verzeichnen, dass sich die hohe Klagequote bei Ablehnungen weiterhin fortsetzt. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ist die Ausländerbehörde zuständig.

Die Zuweisungen neuer Flüchtlinge auf die Kommunen sind zum Jahresende 2016 deutlich zurückgegangen. Über den neuen Verteilschlüssel des Landes ist zukünftig insbesondere in diejenigen Kommunen, die ihre Notunterkünfte abgebaut haben, mit weiteren Zuweisungen zu rechnen.

b.            Notunterkünfte: Anzahl, Abbau, Belegung

Die Notunterkünfte im Kreis Borken sind derzeit zu rund 31 Prozent belegt. Die Notunterkunft in Ahaus hat zum 31.03.2017 den Betrieb eingestellt.

Statusmeldung Notunterkünfte

Soll

Ist (13.06.)

Bocholt I

300

107

Bocholt II

180

63

Bocholt III

150

23

gesamt

630

193

c.            Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zum Stichtag 09.06.2017 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 83 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) betreut.

In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Für diese mittlerweile große Zielgruppe steht die Schaffung von Berufs- und Verselbständigungsperspektiven im Vordergrund. In Kooperation zwischen den Jugendämtern der Stadt Bocholt und des Kreises Borken sowie dem Jobcenter des Kreises Borken und dem freien Träger Jusina e.V. wurde ein Projekt zum sozialpädagogisch begleitetem Wohnen für junge Menschen gem. § 16h SGB II entwickelt, mit dem der Übergang aus der Jugendhilfe in die Verselbständigung gefördert werden soll. Das Projekt ist konzeptionell nicht auf junge Menschen mit Migrationshintergrund beschränkt. Auch bei der Weiterentwicklung der übrigen Wohngruppenangebote wird das Thema Verselbständigung verstärkt in den Blick genommen. Gespräche mit weiteren Trägern werden geführt.


Altersverteilung:

Verteilung der Herkunftsländer/Nationalitäten:

 

 

Alter

Anzahl

Veränderung

April. 2016

Nationalität

Anzahl

Veränderung

April. 2016

14

1

Afghanistan

30

15

4

Albanien

2

16

23

Algerien

1

17

29

Angola

1

18

24

Eritrea

8

19

2

Ghana

2

gesamt

83

+ 3

Guinea

17

Gambia

2

Irak

2

Lybien

1

Marokko

4

Sierra-Leone

1

Syrien, Arab. Republik

9

Tadschikistan

3

gesamt

83

+ 3

Der kommunalscharf berechnete Verteilstand wurde durch die Landesverteilstelle NRW seit dem 01.05.2016 weiterhin nicht fortgeschrieben. Die Aufnahmeverpflichtung ergibt sich daher derzeit nur aus dem mitgeteilten Aufnahmeschlüssel von aktuell 1:1.370 UMA / Einwohner. Diese Quote verändert sich monatlich nur geringfügig.

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 09.06.2017 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

83

124

Stadtjugendamt Ahaus

13

28

Stadtjugendamt Bocholt

33

54

Stadtjugendamt Borken

20

32

Stadtjugendamt Gronau

30

36

gesamt

179

274

Entsprechend der Anzahl der untergebrachten UMA sind die monatlichen Aufwendungen aktuell allein für das Kreisjugendamt Borken auf über 400 T-EUR gestiegen. Die vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW mit Schreiben vom 15.11.2016 angekündigte Abschlagszahlung für Aufwendungen bis zum 31.12.2016 in Höhe von 70% ist ausgezahlt worden. Es handelt sich dabei allerdings um eine einmalige Zahlung. Nach aktueller Auskunft des LWL werden dort bislang die Rückstände der sogenannten Altfälle (vor dem 01.11.2016) aufgearbeitet. Mit einer raschen fallscharfen Erstattung ist demnach nicht zu rechnen. Nach Auskunft des LWL sollen die Rückstände allerdings bis zum Sommer aufgearbeitet sein.

Ein konkretes Kostenanerkenntnis für Aufwendungen ist bisher erst für 2 Fälle erfolgt.

Das Verfahren zur erkennungsdienstlichen Behandlung der umA wurde zwischenzeitlich durch Erlass des MIK vom 08.05.2017 klargestellt. Danach ist diese Erfassung unabhängig von der Frage der Asylbeantragung und der Bestellung eines Vormundes bereits in der Phase der vorläufigen Inobhutnahme von den zuständigen Ausländerbehörden durchzuführen.


d.            Rückführung:  Abschiebung/freiwillige Ausreise

Für den Bereich der Ausländerbehörde Kreis Borken sind seit 2015 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:

2015

2016

31.05.2017

Abschiebungen

163

115

73

freiwillige Ausreise

220

443

192

Rückführungen in Summe

383

558

265

e.            Beschulung

Die Gesamtzahl der im Rahmen der Erstförderung beschulten Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse ist im Vergleich zu November 2016 leicht zurückgegangen. Zum Stichtag 02.05.2017 waren dies 1.460 Schülerinnen und Schüler, ein Rückgang um 31 Schülerinnen und Schüler.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulformen und die Anzahl der eingerichteten Vorbereitungsklassen im Kreis Borken.

Stand 02.05.2017

Schülerinnen und Schüler (SuS) in der Erstförderung

 Vorbereitungsklassen

Grundschule

500

22

Förderschule

0

0

Hauptschule

122

7

Realschule

123

7

Sekundarschule

65

1

Gesamtschule

90

5

Gymnasium

152

12

Berufskolleg

278

15

Weiterbildungskolleg

130

5

gesamt

1460

74

Die Förderphase der Erstförderung umfasst in der Regel zwei Jahre, in denen der Erwerb von Deutsch- und Basiskompetenzen im Mittelpunkt stehen. Die Kinder und Jugendlichen sind während dieser Zeit nicht einem Bildungsgang der Schule zugeordnet, nehmen aber neben der Deutschförderung am Regelunterricht der Regelklasse teil.

Eine besondere Herausforderung ist der anstehende Übergang aus der Erstförderung in schulformspezifische Bildungsgänge bei den Schülerinnen und Schülern, die ihre Erstförderung abgeschlossen haben.

Mit den Halbjahreszeugnissen wurden Bildungsgangempfehlungen ausgesprochen. Diese wurden im Februar 2017 bei den Schulen abgefragt, um eine Übersicht für die weitere regionale Abstimmung mit Schulträgern und Schulleitungen zu erhalten

Die Situation im Kreis Borken stellt sich zum neuen Schuljahr wie folgt dar. Insgesamt verlassen im Bereich der Grundschule und der Sekundarstufe I 436 Schülerinnen und Schüler die Erstförderung und wechseln in die Regalangebote der Schulen. 52 Schülerinnen und Schüler setzen die im Grundschulbereich begonnene Erstförderung in Schulen der Sekundarstufe I weiter fort. 95 Schülerinnen und Schüler wechseln aus den Schulen der Sekundarstufe I in die Bildungsangebote der Berufskollegs.

In Abstimmung mit den Schulleitungen und den kommunalen Schulträgern sind regionale Integrationskonferenzen zum Übergang der Schülerinnen und Schüler aus der Erstförderung in schulformspezifische Bildungsgänge zum neuen Schuljahr organisiert worden. Bis auf noch zu klärende Einzelfälle werden alle zugewanderten Schülerinnen und Schüler einen entsprechenden Schulplatz erhalten. Die weitere Klärung wird durch den Generalisten für Integration und die Integrationsfachberaterin im Schulamt für den Kreis Borken begleitet.

2.            Aktuelle Zahlen zur Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten

Die Zahl der bereitgestellten Plätze in Brückenprojekten ist gegenüber dem letzten Bericht entsprechend der tatsächlich gemeldeten Bedarfe leicht von 140 auf 130 gesunken. Betreuungsbedarfe ergeben sich teilweise kurzfristig, wenn z.B. die Eltern an einem Sprachkurs teilnehmen und hierfür die Betreuung der Kinder sicherzustellen ist.

Der für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH eigens umgebaute Bus wird gut angenommen und deckt insbesondere dort Bedarfe ab, wo (noch) keine stationären Angebote vorgehalten werden, diese nur kurzzeitig benötigt werden oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird. Die Kapazitäten des Spielmobiles sind weitestgehend ausgelastet.

Im Kreisjugendamtsbezirk sind in dem Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2017/2018 nach einer Abfrage bei den Kitas und den Städten und Gemeinden 167 Kinder von 314 Kindern im Alter bis zur Einschulung in eine Kita aufgenommen worden. Ab dem Kindergartenjahr 2017/18 ist nun auch vorgesehen, dass die Kitas über das landesweite Fachverfahren Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder erfassen.

3.            Arbeitsmarktzugang (Asyl ¢ SGB II)

a.      Entwicklung Integration Point-Ansatz

  Erstprofiling

Ausgangspunkt der o.g. Bemühungen war im ersten Halbjahr 2016 das sog. Erstprofiling für Personen mit voraussichtlicher Bleibeperspektive, welches den beteiligten Akteuren ermöglichte, die Vielzahl der Menschen grob einschätzen zu können und eine erste Betreuung im Hinblick auf Arbeitsmarktperspektiven zu initiieren. Für rd. 1.400 Personen wurde dieses Erstprofiling erstellt.

Inzwischen konnten sich die Systeme mehr und mehr auf die neue Zielgruppe einstellen, so dass das Erstprofiling in dieser Form nicht mehr genutzt wird, hinzukommt, dass die Zuweisung neuer Personen in die Kommunen nach § 50 AsylbLG derzeit überschaubar bleibt.

  Betreuung durch die Agentur für Arbeit

Aufgrund der Ergebnisse des Erstprofilings wurden Personen mit gewissen Arbeitsmarktpotentialen ausgewählt und der Agentur für Arbeit für eine weitergehende Betreuung in Richtung Arbeitsmarkt benannt.

§   Die Agentur betreut aktuell (Stand 31.05.2017) rund 540 Flüchtlinge im Rahmen des Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung ist es, individuell Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in entsprechende Maßnahmen zu vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu akquirieren, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.

§   In 2017 wurden bislang 67 Flüchtlinge in Beschäftigung integriert, 1 Flüchtling hat eine Ausbildung aufgenommen.

§   212 Flüchtlinge haben folgende Maßnahmeangebote in Anspruch genommen:

-        101 Flüchtlinge haben Maßnahmen bei Arbeitgebern absolviert,

-        84 Flüchtlinge sind Teilnehmer an den spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge,

-        3 Flüchtlinge nehmen an Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung teil, 1 Flüchtling besucht eine Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung,

-        23 haben eine Einstiegsqualifizierung begonnen bzw. sind in Vorbereitung.

  Abstimmung mit AA/JC über Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge

Agentur und Jobcenter haben im Jahr 2016 eine gemeinsame Maßnahmeplanung und –Abstimmung vorgenommen, so dass für die Flüchtlinge – unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit – ein einheitliches Maßnahmeportfolio zur Verfügung stand.

Aufgrund der zuletzt ansteigenden Übergänge aus dem Rechtskreis AsylbLG ins SGB II wird das Jobcenter des Kreises Borken ab Mitte 2017 ein eigenes strukturiertes Maßnahmeangebot umsetzen.

b.     Entwicklung in den Rechtskreisen AsylbLG und SGB II

Aktuell (Stand 05/2017) erhalten insgesamt 2.341 Personen Leistungen nach dem AsylbLG (-35 zum Vormonat); von diesen befinden sich noch 755 Personen im laufenden Asylverfahren (-233 zum Vormonat).

Die Entwicklung der Leistungsberechtigten nach AsylbLG lässt sich wie folgt darstellen:

  nach Personenkreisen:


  Personen im laufenden Verfahren nach Herkunftsländern:

  Leistungsberechtigte insgesamt nach Alter:

Herkunftsland

Anzahl

Somalia

11

Eritrea

16

Iran

35

Syrien

93

Afghanistan

77

Irak

95

Diverse

364

Alter

Anzahl

0-6

326

07-14

280

15-17

77

18-24

395

25-34

595

35-64

454

35-69

16

Im Rechtskreis SGB II erhalten aktuell (Stand 05/2017) 3.139 Personen „im Kontext von Fluchtmigration“ Leistungen nach dem SGB II (+ 106 zum Vormonat). Seit Januar 2016 hat es somit einen Anstieg um rd. 2.719 Personen gegeben[1].

Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:

-        Syrien und Irak sind die im Rechtskreis SGB II im Kreis Borken hauptsächlich vertretenen Herkunftsstaaten, gefolgt von Eritrea und Afghanistan.

-        Insgesamt gibt es Leistungsberechtigte aus 40 unterschiedlichen Herkunftsstaaten, die aktuell die Definition „Personen mit Fluchtmigration“ erfüllen.


  Betreuung durch die örtlichen Jobcenter im Kreis Borken

Folgende Aktivitäten seit Jahresbeginn 2017 sind bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Personen zu benennen (Stand 05/2017):

§   184 Personen konnten in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden - darunter 126 in sv-pflichtige Beschäftigung und 58 in geringfügige Beschäftigung.

§   2 Jugendliche haben eine Ausbildung und 5 Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung begonnen.

§   632 Personen nehmen aktuell an Sprachangeboten teil und

§   336 Personen besuchen die verschiedensten Maßnahmen der Aktivierung, Beratung, Qualifizierung usw.



[1] Die statistische Berichterstattung der BA über geflüchtete Menschen umfasst seit Juni 2016 folgende Drittstaatenangehörige als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“:

mit Aufenthaltsgestattung, mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit Duldung.