Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle
Zahlen
a.
Zuweisung
/ Statistik
Zum 31.05.2017 haben sich im
Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises (ohne die Stadt Bocholt)
12.357 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Dies sind im Saldo 4.007 Personen mehr
als zum Stichtag 31.12.2013.
Haupt-Herkunftsländer der
Nicht-EU-Ausländer sind:
|
31.05.2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.311 |
2.315 |
2.396 |
Westbalkan |
2.076 |
2.227 |
1.972 |
Afrika |
1.073 |
1.108 |
350 |
Asien |
5.536 |
5.664 |
2.251 |
davon Syrien |
2.296 |
2.324 |
475 |
davon Irak |
792 |
815 |
223 |
davon Afghanistan |
553 |
547 |
76 |
Zum Stichtag 31.05.2017 waren im
Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises Borken 828 Personen
ausreisepflichtig. Hiervon sind 397 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist.
Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich 1.846
Personen. Derzeit liegt die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten
laut Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in den ersten 5
Monaten 2017 bei 45,1 %.
Seit Anfang 2017 liegt der Fokus des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf der Entscheidung der Asylanträge
der bereits kommunal zugewiesenen Flüchtlinge. Es zeigt sich, dass derzeit die
noch nicht beschiedenen Fälle in größerem Umfang abgearbeitet werden.
Gleichzeitig ist zu verzeichnen, dass sich die hohe Klagequote bei Ablehnungen
weiterhin fortsetzt. Nach Abschluss des
Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die
Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten
ist die Ausländerbehörde zuständig.
Die Zuweisungen neuer Flüchtlinge auf
die Kommunen sind zum Jahresende 2016 deutlich zurückgegangen. Über den neuen
Verteilschlüssel des Landes ist zukünftig insbesondere in diejenigen Kommunen,
die ihre Notunterkünfte abgebaut haben, mit weiteren Zuweisungen zu rechnen.
b.
Notunterkünfte:
Anzahl, Abbau, Belegung
Die Notunterkünfte im Kreis Borken sind
derzeit zu rund 31 Prozent belegt. Die Notunterkunft in Ahaus hat zum
31.03.2017 den Betrieb eingestellt.
Statusmeldung Notunterkünfte |
Soll |
Ist (13.06.) |
Bocholt I |
300 |
107 |
Bocholt II |
180 |
63 |
Bocholt III |
150 |
23 |
gesamt |
630 |
193 |
c.
Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag 09.06.2017 wurden durch das
Kreisjugendamt Borken 83 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) betreut.
In der Gesamtzahl sind auch die seit der
Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie
durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Für diese mittlerweile große
Zielgruppe steht die Schaffung von Berufs- und Verselbständigungsperspektiven
im Vordergrund. In Kooperation zwischen den Jugendämtern der Stadt Bocholt und
des Kreises Borken sowie dem Jobcenter des Kreises Borken und dem freien Träger
Jusina e.V. wurde ein Projekt zum sozialpädagogisch begleitetem Wohnen für
junge Menschen gem. § 16h SGB II entwickelt, mit dem der Übergang aus der
Jugendhilfe in die Verselbständigung gefördert werden soll. Das Projekt ist
konzeptionell nicht auf junge Menschen mit Migrationshintergrund beschränkt.
Auch bei der Weiterentwicklung der übrigen Wohngruppenangebote wird das Thema
Verselbständigung verstärkt in den Blick genommen. Gespräche mit weiteren
Trägern werden geführt.
Altersverteilung: |
|
|
Verteilung der
Herkunftsländer/Nationalitäten: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Alter |
Anzahl |
Veränderung April. 2016 |
|
Nationalität |
Anzahl |
Veränderung April. 2016 |
|||
14 |
1 |
|
|
Afghanistan |
30 |
|
|||
15 |
4 |
|
|
Albanien |
2 |
|
|||
16 |
23 |
|
|
Algerien |
1 |
|
|||
17 |
29 |
|
|
Angola |
1 |
|
|||
18 |
24 |
|
|
Eritrea |
8 |
|
|||
19 |
2 |
|
|
Ghana |
2 |
|
|||
gesamt |
83 |
+ 3 |
|
Guinea |
17 |
|
|||
|
|
|
|
Gambia |
2 |
|
|||
|
|
|
|
Irak |
2 |
|
|||
|
|
|
|
Lybien |
1 |
|
|||
|
|
|
|
Marokko |
4 |
|
|||
|
|
|
|
Sierra-Leone |
1 |
|
|||
|
|
|
|
Syrien, Arab. Republik |
9 |
|
|||
|
|
|
|
Tadschikistan |
3 |
|
|||
|
|
|
|
gesamt |
83 |
+ 3 |
|||
Der kommunalscharf berechnete Verteilstand wurde
durch die Landesverteilstelle NRW seit dem 01.05.2016 weiterhin nicht
fortgeschrieben. Die Aufnahmeverpflichtung ergibt sich daher derzeit nur aus
dem mitgeteilten Aufnahmeschlüssel von aktuell 1:1.370 UMA / Einwohner.
Diese Quote verändert sich monatlich nur geringfügig.
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden
zum Stichtag 09.06.2017 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute
UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
83 |
124 |
Stadtjugendamt Ahaus |
13 |
28 |
Stadtjugendamt Bocholt |
33 |
54 |
Stadtjugendamt Borken |
20 |
32 |
Stadtjugendamt Gronau |
30 |
36 |
gesamt |
179 |
274 |
Entsprechend der
Anzahl der untergebrachten UMA sind die monatlichen Aufwendungen aktuell allein
für das Kreisjugendamt Borken auf über 400 T-EUR gestiegen. Die vom Ministerium
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW mit Schreiben vom
15.11.2016 angekündigte Abschlagszahlung für Aufwendungen bis zum 31.12.2016 in
Höhe von 70% ist ausgezahlt worden. Es handelt sich dabei allerdings um eine
einmalige Zahlung. Nach aktueller Auskunft des LWL werden dort bislang die
Rückstände der sogenannten Altfälle (vor dem 01.11.2016) aufgearbeitet. Mit
einer raschen fallscharfen Erstattung ist demnach nicht zu rechnen. Nach
Auskunft des LWL sollen die Rückstände allerdings bis zum Sommer aufgearbeitet
sein.
Ein konkretes
Kostenanerkenntnis für Aufwendungen ist bisher erst für 2 Fälle erfolgt.
Das Verfahren zur erkennungsdienstlichen Behandlung der umA wurde
zwischenzeitlich durch Erlass des MIK vom 08.05.2017 klargestellt. Danach ist
diese Erfassung unabhängig von der Frage der Asylbeantragung und der Bestellung
eines Vormundes bereits in der Phase der vorläufigen Inobhutnahme von den
zuständigen Ausländerbehörden durchzuführen.
d.
Rückführung: Abschiebung/freiwillige Ausreise
Für den Bereich der Ausländerbehörde
Kreis Borken sind seit 2015 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu
verzeichnen:
|
2015 |
2016 |
31.05.2017 |
Abschiebungen |
163 |
115 |
73 |
freiwillige Ausreise |
220 |
443 |
192 |
Rückführungen
in Summe |
383 |
558 |
265 |
e.
Beschulung
Die Gesamtzahl der im Rahmen der Erstförderung beschulten
Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse ist im Vergleich zu November 2016
leicht zurückgegangen. Zum Stichtag 02.05.2017 waren dies 1.460 Schülerinnen
und Schüler, ein Rückgang um 31 Schülerinnen und Schüler.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die
Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulformen und die
Anzahl der eingerichteten Vorbereitungsklassen im Kreis Borken.
Stand 02.05.2017 |
Schülerinnen und Schüler (SuS) in der
Erstförderung |
Vorbereitungsklassen |
Grundschule |
500 |
22 |
Förderschule |
0 |
0 |
Hauptschule |
122 |
7 |
Realschule |
123 |
7 |
Sekundarschule |
65 |
1 |
Gesamtschule |
90 |
5 |
Gymnasium |
152 |
12 |
Berufskolleg |
278 |
15 |
Weiterbildungskolleg |
130 |
5 |
gesamt |
1460 |
74 |
Die Förderphase der Erstförderung umfasst in der
Regel zwei Jahre, in denen der Erwerb von Deutsch- und Basiskompetenzen im
Mittelpunkt stehen. Die Kinder und Jugendlichen sind während dieser Zeit nicht
einem Bildungsgang der Schule zugeordnet, nehmen aber neben der Deutschförderung
am Regelunterricht der Regelklasse teil.
Eine besondere Herausforderung ist der anstehende Übergang
aus der Erstförderung in schulformspezifische Bildungsgänge bei den
Schülerinnen und Schülern, die ihre Erstförderung abgeschlossen haben.
Mit den Halbjahreszeugnissen wurden
Bildungsgangempfehlungen ausgesprochen. Diese wurden im Februar 2017 bei den
Schulen abgefragt, um eine Übersicht für die weitere regionale Abstimmung mit
Schulträgern und Schulleitungen zu erhalten
Die Situation im Kreis Borken stellt sich zum neuen
Schuljahr wie folgt dar. Insgesamt verlassen im Bereich der Grundschule und der
Sekundarstufe I 436 Schülerinnen und Schüler die Erstförderung und wechseln in
die Regalangebote der Schulen. 52 Schülerinnen und Schüler setzen die im
Grundschulbereich begonnene Erstförderung in Schulen der Sekundarstufe I weiter
fort. 95 Schülerinnen und Schüler wechseln aus den Schulen der Sekundarstufe I
in die Bildungsangebote der Berufskollegs.
In Abstimmung mit den Schulleitungen und den kommunalen
Schulträgern sind regionale Integrationskonferenzen zum Übergang der
Schülerinnen und Schüler aus der Erstförderung in schulformspezifische
Bildungsgänge zum neuen Schuljahr organisiert worden. Bis auf noch zu klärende
Einzelfälle werden alle zugewanderten Schülerinnen und Schüler einen
entsprechenden Schulplatz erhalten. Die weitere Klärung wird durch den
Generalisten für Integration und die Integrationsfachberaterin im
Schulamt für den Kreis Borken begleitet.
2.
Aktuelle Zahlen zur
Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten
Die Zahl der bereitgestellten Plätze in
Brückenprojekten ist gegenüber dem letzten Bericht entsprechend der tatsächlich
gemeldeten Bedarfe leicht von 140 auf 130 gesunken. Betreuungsbedarfe ergeben
sich teilweise kurzfristig, wenn z.B. die Eltern an einem Sprachkurs teilnehmen
und hierfür die Betreuung der Kinder sicherzustellen ist.
Der für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale
Arbeit und Bildung gGmbH eigens umgebaute Bus wird gut angenommen und deckt
insbesondere dort Bedarfe ab, wo (noch) keine stationären Angebote vorgehalten
werden, diese nur kurzzeitig benötigt werden oder die Zahl der benötigten
Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird. Die Kapazitäten des
Spielmobiles sind weitestgehend ausgelastet.
Im Kreisjugendamtsbezirk sind in dem
Anmeldeverfahren für das Kindergartenjahr 2017/2018 nach einer Abfrage bei den
Kitas und den Städten und Gemeinden 167 Kinder von 314 Kindern im Alter bis zur
Einschulung in eine Kita aufgenommen worden. Ab dem Kindergartenjahr 2017/18
ist nun auch vorgesehen, dass die Kitas über das landesweite Fachverfahren
Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für
die betreffenden Kinder erfassen.
3.
Arbeitsmarktzugang
(Asyl ¢ SGB II)
a. Entwicklung Integration Point-Ansatz
Erstprofiling
Ausgangspunkt der o.g. Bemühungen war im ersten
Halbjahr 2016 das sog. Erstprofiling für Personen mit voraussichtlicher
Bleibeperspektive, welches den beteiligten Akteuren ermöglichte, die Vielzahl
der Menschen grob einschätzen zu können und eine erste Betreuung im Hinblick
auf Arbeitsmarktperspektiven zu initiieren. Für rd. 1.400 Personen wurde dieses
Erstprofiling erstellt.
Inzwischen konnten
sich die Systeme mehr und mehr auf die neue Zielgruppe einstellen, so dass das
Erstprofiling in dieser Form nicht mehr genutzt wird, hinzukommt, dass die
Zuweisung neuer Personen in die Kommunen nach § 50 AsylbLG derzeit überschaubar
bleibt.
Betreuung durch die Agentur für Arbeit
Aufgrund der
Ergebnisse des Erstprofilings wurden Personen mit gewissen
Arbeitsmarktpotentialen ausgewählt und der Agentur für Arbeit für eine
weitergehende Betreuung in Richtung Arbeitsmarkt benannt.
§
Die Agentur betreut aktuell (Stand 31.05.2017) rund
540 Flüchtlinge im Rahmen des Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung
ist es, individuell Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in
entsprechende Maßnahmen zu vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu
akquirieren, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.
§
In 2017 wurden bislang 67 Flüchtlinge in
Beschäftigung integriert, 1 Flüchtling hat eine Ausbildung aufgenommen.
§
212
Flüchtlinge haben folgende Maßnahmeangebote
in Anspruch genommen:
-
101
Flüchtlinge haben Maßnahmen bei Arbeitgebern absolviert,
-
84
Flüchtlinge sind Teilnehmer an den spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge,
-
3
Flüchtlinge nehmen an Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung
teil, 1 Flüchtling besucht eine Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung,
-
23
haben eine Einstiegsqualifizierung begonnen bzw. sind in Vorbereitung.
Abstimmung mit AA/JC über Eingliederungsmaßnahmen für
Flüchtlinge
Agentur und Jobcenter haben im Jahr 2016 eine
gemeinsame Maßnahmeplanung und –Abstimmung vorgenommen, so dass für die
Flüchtlinge – unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit – ein
einheitliches Maßnahmeportfolio zur Verfügung stand.
Aufgrund der
zuletzt ansteigenden Übergänge aus dem Rechtskreis AsylbLG ins SGB II wird das
Jobcenter des Kreises Borken ab Mitte 2017 ein eigenes strukturiertes
Maßnahmeangebot umsetzen.
b. Entwicklung in den Rechtskreisen AsylbLG und SGB II
Aktuell (Stand 05/2017) erhalten insgesamt 2.341
Personen Leistungen nach dem AsylbLG (-35 zum Vormonat); von diesen befinden sich noch 755 Personen
im laufenden Asylverfahren (-233 zum Vormonat).
Die Entwicklung der Leistungsberechtigten nach
AsylbLG lässt sich wie folgt darstellen:
nach Personenkreisen:
Personen im laufenden Verfahren nach
Herkunftsländern: |
Leistungsberechtigte
insgesamt nach Alter:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Im Rechtskreis SGB
II erhalten aktuell (Stand 05/2017) 3.139 Personen „im Kontext von
Fluchtmigration“ Leistungen nach dem SGB II (+ 106 zum Vormonat). Seit Januar 2016 hat es somit einen
Anstieg um rd. 2.719 Personen gegeben[1].
Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach
Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:
-
Syrien und Irak sind die im Rechtskreis SGB II im
Kreis Borken hauptsächlich vertretenen Herkunftsstaaten, gefolgt von Eritrea und
Afghanistan.
-
Insgesamt gibt es Leistungsberechtigte aus 40
unterschiedlichen Herkunftsstaaten, die aktuell die Definition „Personen mit
Fluchtmigration“ erfüllen.
Betreuung durch die örtlichen Jobcenter im Kreis Borken
Folgende Aktivitäten
seit Jahresbeginn 2017 sind bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Personen
zu benennen (Stand 05/2017):
§
184 Personen konnten in den 1. Arbeitsmarkt
integriert werden - darunter 126 in sv-pflichtige Beschäftigung und 58 in
geringfügige Beschäftigung.
§
2 Jugendliche haben eine Ausbildung und 5
Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung begonnen.
§
632 Personen nehmen aktuell an Sprachangeboten teil
und
§
336 Personen besuchen die verschiedensten Maßnahmen
der Aktivierung, Beratung, Qualifizierung usw.
[1]
Die statistische
Berichterstattung der BA über geflüchtete Menschen umfasst seit Juni 2016
folgende Drittstaatenangehörige als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“:
mit Aufenthaltsgestattung, mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit Duldung.