Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses 2016 der Sparkasse Westmünsterland
Vorlage
0165/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag stimmt der geplanten Verwendung der Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2016 der Sparkasse Westmünsterland entsprechend § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW und § 12 Absatz 1 Satz 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland zu.


Rechtsgrundlage:

§ 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) und § 12 Absatz 1 Satz 2 Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland

 

Sachdarstellung:

Gemäß § 24 SpkG NRW beschließt die Vertretung der Träger der Sparkasse Westmünsterland auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG NRW. Mit Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses ist auch über die Höhe des an die Träger auszuschüttenden Betrages zu entscheiden.

Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland hat in der Sitzung am 23.05.2017 auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse Westmünsterland beschlossen, aus dem Jahresüberschuss 2016 der Sparkasse einen Betrag von insgesamt 4.395.081,15 € an die Sparkassenträger auszuschütten.

Aus dem Ausschüttungsbetrag entfällt auf den Kreis Borken gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland ein Anteil von 36,73 Prozent. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages resultiert für den Kreis Borken ein Ertrag in Höhe von 1.358.848,22 €.

Gemäß § 25 Absatz 3 SpkG NRW und § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland ist der Ausschüttungsbetrag zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke bestimmt und soll auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt beschränkt werden.

Der Ausschüttungsbetrag der Sparkasse Westmünsterland wurde bereits von vornherein als Ertragsposition des Kreishaushalts 2017 eingeplant, welcher bekanntermaßen mit einem Jahresfehlbetrag von 5.458.264 € geplant wurde. Die Verwaltung schlägt vor, satzungsgemäß den Ausschüttungsbetrag von 1.358.848,22 € für gemeinwohlorientierte Aufgaben der Bereiche Gesundheit, Kultur, Sport und Bildung zu verwenden. Die Verwendung des Ausschüttungsbetrages erfolgt dabei ausschließlich für die in der folgenden Tabelle aufgeführten Aufgaben und Maßnahmen, die ohnehin schon im Kreishaushalt 2017 vorgesehen sind.

Budget 04 – Gesundheit

Förderung von Einrichtungen der Sucht- und Drogenberatung/Methadon (700.000 €)

Förderung von Selbsthilfe- und Laienhelfergruppen im Kreis Borken (19.000 €) und Förderung einer gemeinsamen Selbsthilfekontaktstelle der Kreise Borken und Coesfeld (10.000 €)

Förderung der Kontaktstellen für Menschen mit psychischen Behinderungen in Bocholt, Gronau, Rhede und im mittleren Versorgungsgebiet des Kreises (112.000 €)

Förderung der Fördervereine Fähre e.V. in Rhede und Horizont e.V. in Gronau sowie eines weiteren dritten Trainingsstandortes im mittleren Kreisgebiet (90.000 €)

931.000 €

Zuschuss zu den Beratungsstellen nach § 218 StGB

50.000 €

Budget 05 – Bildung, Schule, Kultur und Sport

Kultur- und Heimatpflege

·         Veröffentlichungen, Publikationen (30.000 €)

·         Zuschuss „Stiftung Künstlerdorf Schöppingen“ (50.000 €)

·         Allgemeine Kulturförderung (Zuschüsse an Private) (27.000 €)

Sport

·         Übungsleiterzuschüsse (145.000 €)

·         Zuschüsse an die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau für Maßnahmen des Sports (97.500 €)

·         Förderung des Breiten- und Leistungssports (28.349 €)

107.000 €

270.849 €

1.358.849 €


Entscheidungsalternative(n):

 Ja

Der Ausschüttungsbetrag wird ganz oder teilweise für zusätzliche neue Maßnahmen verwandt. Dann müsste aber durch andere Mehrerträge oder Minderaufwendungen gewährleistet sein, dass der geplante Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 5.458.264 € nicht überschritten wird.