Betreff
MobiTicket/Sozialticket
- Bericht über die Entwicklung 2017
- Weiterführung in 2018
Vorlage
0169/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht über die Entwicklung des MobiTickets in 2017 wird zur Kenntnis genommen.

Der Kreis Borken wird das MobiTicket im Jahr 2018 weiterhin anbieten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Landesmitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets fristgerecht bis zum 15.09.2017 zu stellen.


Rechtsgrundlage:

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011).

 

Sachdarstellung:

Entwicklung des MobiTickets

Am 25.06.2015 hat der Kreistag des Kreises Borken den Beschluss zur Einführung eines MobiTickets ab 2016 unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Landesmitteln gefasst. Das Ticket wurde parallel in allen Münsterlandkreisen zum 01.01.2016 eingeführt. Das Land NRW bewilligte dem Kreis Borken für die Förderung des MobiTickets im Jahr 2016 Fördermittel von 425.700,00 €. Der Durchführungs- und Ausgabezeitraum der Landesmittel für das Förderjahr 2016 ist vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2017 bestimmt.

Um das MobiTicket attraktiver zu gestalten und die Nachfrage zu erhöhen, wurde das MobiTicket nach Genehmigung der Bezirksregierung Münster zum 01.10.2016 münsterlandweit auf die Preisstufen 3 und 4 ausgeweitet.

Da sich die Anzahl der ausgegebenen Tickets nicht entsprechend der erstellten Hochrechnung entwickelte, wurden von der bewilligten Zuwendung ein Betrag von 152.850,00 € nicht bei der Bezirksregierung Münster abgerufen. Insgesamt wurden 4.858 Tickets an Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken ausgegeben.

Für das Jahr 2016 wurden 130.249,48 € an die Verkehrsunternehmen StadtBus Bocholt und RVM für Aufwendungen des MobiTickets gezahlt. Somit konnte ein Betrag von 142.600,52 € für die Verwendung bis zum 30.06.2017 in das Förderjahr 2017 übertragen werden.

Die Bezirksregierung Münster bewilligte für das Förderjahr 2017 zusätzlich 425.700,00 € zur Förderung des MobiTickets (Durchführungs- und Ausgabezeitraum: 01.01.2017 bis zum 30.06.2018).

Folgende Hochrechnung wurde für das Jahr 2017 bezüglich der Zuzahlung des Kreises Borken sowie der ausgegebenen Tickets erstellt:

Für das Jahr 2017 werden laut Hochrechnung vom Kreis Borken Fördergelder in Höhe von 301.888,08 € zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 30.188,81 € ausgezahlt. Somit würden 236.223,63 € nicht verausgabt.

Der Bezirksregierung Münster wurde bereits mitgeteilt, dass für das Förderjahr 2017 geringere zuwendungsfähige Gesamtausgaben entstehen als vom Kreis Borken beantragt wurden. Somit werden die bewilligten Fördermittel für das laufende Jahr gemindert.

Weiterführung des MobiTickets in 2018

Basierend auf den Berechnungen für 2017 wurde eine Hochrechnung für das Jahr 2018 erstellt. Hiernach würde der Kreis Borken Fördermittel in Höhe von 337.500,00 € zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 33.750,00 € verwenden.

Daher ist geplant, bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets 2018 in Höhe von 371.250,00 € zu stellen.

Entscheidungsalternative:

Ja.

Der Fortführung des MobiTickets in 2018 wird nicht zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Wie der Hochrechnung für 2018 (siehe auch Anlage 1) zu entnehmen ist, werden die Kosten für das Sozialticket in Höhe von 371.250,00 € geschätzt. Diese Kosten würden durch die zu erwartenden Fördermittel in Höhe von 371.250,00 € vollständig gedeckt.