- Bericht über die Entwicklung 2017
- Weiterführung in 2018
Der Bericht über die Entwicklung des MobiTickets in 2017 wird zur
Kenntnis genommen.
Der Kreis Borken wird das MobiTicket im Jahr 2018 weiterhin anbieten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Landesmitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets fristgerecht bis zum 15.09.2017 zu stellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinien über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen
Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011).
Sachdarstellung:
Entwicklung des MobiTickets
Am 25.06.2015 hat der Kreistag des Kreises Borken den Beschluss zur
Einführung eines MobiTickets ab 2016 unter dem Vorbehalt der Bewilligung von
Landesmitteln gefasst. Das Ticket wurde parallel in allen Münsterlandkreisen
zum 01.01.2016 eingeführt. Das Land NRW bewilligte dem Kreis Borken für die
Förderung des MobiTickets im Jahr 2016 Fördermittel von 425.700,00 €. Der
Durchführungs- und Ausgabezeitraum der Landesmittel für das Förderjahr 2016 ist
vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2017 bestimmt.
Um das MobiTicket attraktiver zu gestalten und die Nachfrage zu erhöhen,
wurde das MobiTicket nach Genehmigung der Bezirksregierung Münster zum
01.10.2016 münsterlandweit auf die Preisstufen 3 und 4 ausgeweitet.
Da sich die Anzahl der ausgegebenen Tickets nicht entsprechend der
erstellten Hochrechnung entwickelte, wurden von der bewilligten Zuwendung ein
Betrag von 152.850,00 € nicht bei der Bezirksregierung Münster abgerufen.
Insgesamt wurden 4.858 Tickets an Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken
ausgegeben.
Für das Jahr 2016 wurden 130.249,48 € an die Verkehrsunternehmen
StadtBus Bocholt und RVM für Aufwendungen des MobiTickets gezahlt. Somit konnte
ein Betrag von 142.600,52 € für die Verwendung bis zum 30.06.2017 in das
Förderjahr 2017 übertragen werden.
Die Bezirksregierung Münster bewilligte für das Förderjahr 2017
zusätzlich 425.700,00 € zur Förderung des MobiTickets (Durchführungs- und
Ausgabezeitraum: 01.01.2017 bis zum 30.06.2018).
Folgende Hochrechnung wurde für das Jahr 2017 bezüglich der Zuzahlung
des Kreises Borken sowie der ausgegebenen Tickets erstellt:
Für das Jahr 2017 werden laut Hochrechnung vom Kreis Borken Fördergelder
in Höhe von 301.888,08 € zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 30.188,81 €
ausgezahlt. Somit würden 236.223,63 € nicht verausgabt.
Der Bezirksregierung Münster wurde bereits mitgeteilt, dass für das
Förderjahr 2017 geringere zuwendungsfähige Gesamtausgaben entstehen als vom
Kreis Borken beantragt wurden. Somit werden die bewilligten Fördermittel für
das laufende Jahr gemindert.
Weiterführung des MobiTickets
in 2018
Basierend auf den Berechnungen für 2017 wurde eine Hochrechnung für das
Jahr 2018 erstellt. Hiernach würde der Kreis Borken Fördermittel in Höhe von
337.500,00 € zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 33.750,00 € verwenden.
Daher ist geplant, bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets 2018 in Höhe von
371.250,00 € zu stellen.
Entscheidungsalternative:
Ja.
Der Fortführung des MobiTickets in 2018 wird nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Wie der Hochrechnung für 2018 (siehe auch Anlage 1) zu entnehmen ist,
werden die Kosten für das Sozialticket in Höhe von 371.250,00 € geschätzt.
Diese Kosten würden durch die zu erwartenden Fördermittel in Höhe von
371.250,00 € vollständig gedeckt.