Betreff
Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst im Kreis Borken
Vorlage
0172/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst Kreis Borken – Stand: Juni 2017 – wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die getroffenen Festlegungen umzusetzen.


Rechtsgrundlage:

§ 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW)

Sachdarstellung:

Der Kreis Borken als Träger des Rettungsdienstes hat einen Bedarfsplan aufzustellen. Der aktuelle Bedarfsplan stammt aus dem Jahr 2014. In seiner Sitzung vom 25.02.2016 hat der Kreistag die Ergänzung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst im Kreis Borken zur Aus- und Weiterbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern beschlossen. Der Rettungsdienstbedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre, zu ändern.

Um für die Bedarfsplanfortschreibung fundierte Handlungsempfehlungen zu erhalten, ist im Jahr 2016 von der Fa. ORGAKOM die rettungsdienstliche Organisation im Kreis Borken begutachtet worden. Auf Grundlage dieser Untersuchungen ist der Rettungsdienstbedarfsplan fortgeschrieben worden.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind der Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen in einem Gespräch am 16.03.2017 die wesentlichen Eckpunkte der Bedarfsplanfortschreibung vorgestellt worden. Am 28.04.2017 ist den Verbänden der Krankenkassen sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Entwurfsfassung des Bedarfsplanes zur Stellungnahme zugeleitet worden.

Zusätzlich zu den nach Rettungsgesetz zu beteiligenden Stellen hat der Kreis am 28.04.2017 den Planentwurf den Städten und Gemeinden des Kreises, der örtlichen Gesundheitskonferenz sowie den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter zur Verfügung gestellt.

Mit Datum vom 30.05.2017 hat die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen zu der geplanten Ergänzung des Bedarfsplans Stellung genommen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen stimmt den Planungen des Kreises Borken mit Ausnahme der Regelungen zur Aus- und Weiterbildung der Notfallsanitäter zu. Eine Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten in der Gebührenkalkulation widerspricht der Auffassung der Krankenkassen zur Rechtslage.

Diese Stellungnahme entspricht der grundlegenden Position der gesetzlichen Krankenkassen in NRW, die auch dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW schriftlich dargelegt wurde. Demnach halten die gesetzlichen Krankenkassen die im Rettungsgesetz NRW enthaltenen Regelungen zur Finanzierung der Aus- und Weiterbildung der Notfallsanitäter in Ermangelung einer Gesetzgebungskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig.

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen sieht daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine rechtliche Grundlage, etwaigen Regelungen zur Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung im Rahmen der Beteiligung bei der Rettungsdienstbedarfsplanung bzw. der darauf beruhenden Gebührenfestsetzung zuzustimmen.

Gem. § 12 Abs. 4 Rettungsgesetz NRW soll mit den Kostenträgern eine Einigung erzielt werden. Kommt eine Einigung nicht zustande, trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen. Mit Mail vom 26.05.2017 hat die Bezirksregierung Münster der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen mitgeteilt, dass die Planungen als bedarfsgerecht angesehen werden und im Falle der Nichteinigung entsprechende Festsetzungen durch die Bezirksregierung erfolgen würden.

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen hat die Stellungnahme der Bezirksregierung zur Kenntnis genommen. Ein Einigungsverfahren vor der Bezirksregierung wird jedoch durch die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen derzeit nicht angestrebt, da die Bezirksregierung Münster bereits mit o.g. Schreiben ihre Auffassung dargelegt hat.

Die Stellungnahmen zum Rettungsdienstbedarfsplan sind im Original als Anlage beigefügt.

Des Weiteren sind in einer tabellarischen Aufstellung die zusammengefassten Anmerkungen der verschiedenen Akteure mit der entsprechenden Anmerkung der Verwaltung dargestellt.

Gegenüber dem derzeitigen Rettungsdienstbedarfsplan sind folgende Veränderungen vorgesehen:

·         Ausweitung der Vorhaltestunden für Rettungswagen an den Rettungswachen Ahaus, Bocholt und Gronau

·         Zusätzlicher Rettungswagen für den Versorgungsbereich Borken

·         Ausweitung der Vorhaltestunden für den Krankentransport an den Rettungswachen  Bocholt, Borken und Gronau

·         Zusätzliche Krankentransportwagen für die Versorgungsbereiche Heek und Südlohn

·         Aufbau eines Reserve-/Verlegenotarztsystems

·         Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals zu Notfallsanitäterinnen und –sanitätern

·         Weiterentwicklung des vorhandenen Qualitätsmanagements

·         Neubau der Kreisleitstelle

·         Diverse Neubau, Ergänzungs- und Umbaumaßnahmen an den Rettungswachen

Entscheidungsalternative(n):

Nein